ist es erlaubt bei behörden&ämtern das gespräch aufzunehmen?

12 Antworten

Hier geht es , laut meiner Anwältin, um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten. Wenn man bei der arge als Kunde dassGespräch mitschneidet, der Mitarbeiter der arge sich rechtlich falsch verhält, kann er natürlich vor Gericht seinen Standpunkt zu seinen Persönlichkeitsrechten klar machen. Das Problem für den Mitarbeiter wird allerdings sein, dass beim Argegespräch sicherlich nicht eine persönliche Info über den Mitarbeiter geäußert worden sein wird. Also sind SEINE Persönlichkeitsrechte logischerweise auch nicht wirklich betroffen. Und zur Wahrheitsfindung werden sollche Beweismittel allemal verwendet. Wer aber, wie ich, diese Gespräche aufzeichnet, ist gut beraten diese Aufnahmen auch nur bei einem Rechtsstreit zu verwenden. p.s.: Kein Gericht in Deutschland wird jemanden verurteilen, weil er Aufklärungsgespräche etc. aufzeichnet und damit vor Gericht Beleidigungen, falsche Aufklärung und Ähnliches beweist.

Nein, das ist natürlich verboten. Es sei denn, die Gesprächspartner erklären sich damit einverstanden.

Erlaubt ohne das Gegenüber vorher zu fragen isses nicht. Aber auch ich halte das für ein Gedächtnisprotokoll für hilfreich. Das darf natürlich nicht zu wortgenau sein, sonst fällt es später auf und Du kommst in Verdacht, aufgenommen zu haben. Die Aufnahmegeräte (z. B. Handys bieten das) sind heute so klein, daß dein Mitschneiden evt. nicht bemerkt wird.

wim50  20.10.2008, 00:12

Auch ein mp3-Player kann es und auf eine 6 GB-Festplatte passt allerhand.

Kaldex  20.10.2008, 00:15
@wim50

Genau. Die hatte ich vergessen, weil ich keinen nutze.

Du solltest zumindest Deinen Gegenüber im Vorfeld davon in Kenntnis setzen. Allerdings glaube ich nicht, dass dieses akzeptiert wird.

elliot 
Fragesteller
 20.10.2008, 00:00

man traut sich aber nicht sowas zu fragen

wim50  20.10.2008, 00:00

Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten.

Also, im mGegensatz zu allen vorhergehenden Antworten folgendes. Es ist dir, als Privatperson, erlaubt das Gespräch ohne Wissen des Gegenüber aufzuzeichnen. Es ist dir ebenso nicht verboten das aufgezeichnete Gespräch zur Wahrung oder Durchsetzung Deiner Rechte zu verwenden, um z.Bsp. den Vorgesetzten des Beamten darüber zu informieren. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist diese Gesprächsaufzeichnung selbstverständlich zur Wahrheitsfindung zugelassen. Es geht ja wohl hauptsächlich um Sachen des Zivil-oder Arbeits-und Sozialrechtes und nicht um Strafrecht. Im Gegensatz dazu dürfen Staatliche Stellen (Polizei, staatsschutz etc) dies nicht ohne weiteres. Alles bitte nicht verwechseln mit dem Recht am eigenen Bild. Du darfst nicht eine fremde Person fotografiere und das Foto dann ohne dessen Einverständnis irgendwo veröffentlichen.

Siam1  20.10.2008, 02:08

Wo steht das geschrieben? interessiert mich.