Darf man eigentlich in Behörden/Beamte filmen?

 - (Recht, Film, Report)

9 Antworten

Lass ihn doch filmen. Bestimmt kommt dabei heraus wie rücksichtslos und beleidigend er sich den Beamten gegenüber verhält. Frage mich gerade was der "Kunde" sagen würde, wenn die Beamten mit einer Kamera jeden "Kunden" filmen würden, um Beweise zu sammeln.

Ganz abgesehen davon, dass auch ich von vielen "Beamten" enttäuscht bin, die viele/alle Menschen wie Leistungserschleicher/Betrüger behandeln. Die leiden leider auch unter ihren Vorurteilen. Je mehr schlechte Kunden die haben, desto mehr werden die alle in die Schublade für A-löcher gesteckt.

wakeman74  05.09.2013, 23:54

mit verlaub, als kunde, woauchimmer, wirst du gefilmt. und fals du die "kunden" der "arbeitsagentur" meinst, bei der wortreform sind die auch gleich entbeamtet und privatisiert worden, darum kanns hier also nicht gehen. post- und bahnbeamte gibts auch nur noch im sprachgebrauch, weils früher logisch war das hoheitliche aufgaben von vereidigten staatsdienern erledigt wurden, aber ... wir hatten einen sommer der reformen nach dem anderen, ...

Du kennst ja den Witz:

Kommt der Patient zum Psychologen: „Herr Doktor, ich fühle mich überall missverstanden!“ – „Der nächste bitte!“

Du hast nicht das Recht, andere Menschen ohne deren Einwilligung zu filmen. Schon gar nicht, wenn du zu einer Behörde gehst und dem Schalterbeamten erklärst, du würdest sein unmögliches Benehmen filmen wollen. Jetzt werde mal wieder normal.

Doktrix 
Fragesteller
 12.07.2010, 10:23

Normal ist dann also das jeder "nicht Beamte" einer Willkür ausgesetzt ist ? Super Freiheit oder ?

PepsiMaster  12.07.2010, 14:46
@Doktrix

was hat das denn mit Beamter oder nicht Beamter zu tun? Es spielt keine Rolle wen Du filmen möchtest ... ohne Genehmigung geht's nicht. Dich darf auch niemand ohne Genehmigung oder besondere gesetzliche Ermächtigung filmen.

wakeman74  06.09.2013, 00:19
@PepsiMaster

ne, das geht in deutschland tatsächlich einen ungerechten schritt weiter, der noch aus der adolf zeit stammt (wie auch die angebliche staatsbürgerschaft: "deutsch" (das ist ein össterreicher und ein nordschweizer nämlich auch)).

Allerdings ist es nur verboten Protokolle, Ton- oder Bildaufnahmen von Gerichtsverhandlungen zu machen (wenn man sich auf deren AGB eingelassen hat). Diese Klientel fast ihr Treiben lieber in selbst "ganz objektiv" verfassten Protokollen zusammen (oft aus dem Gedächtnis, oder gleich öffentlich ins Diktafon), damit es hinterher keinerlei neutrale wirklich faktischen Beweise für ihr handeln gibt.

Schliesslich hat das "Rechtssystem" schon öfter den Betreiber gewechselt (das Volk war´s noch nie, bisher) und ahnt das es vor einem neuen Neuanfang steht. Und da werden die mit den "sauberen Akten" leichter übernommen und weniger zur Verantwortung gezogen. So haben des Kaisersrichter nach 1918 weiterhehämmert und nicht mehr "im Namen des Königs/Kaisers" (je nach Gericht) sondern "im Namen des Volkes" über ihren unlegitimierten Willkürmist geschrieben, es gibt nur noch einen Verein mit ner grösseren Psychose, die handeln nach ihrer Fixation "im Namen Gottes" ... Die Republikrichter wurden des Führers Richter, die teilten sich in DDR und BRD und bauten dort jeweils ihre Seilschaften wieder auf (okay, den Freysler hätt man wohl aufgehängt, aber den hats ja angeblich vorher schon zerrissen), ... 1990 wurde alles wieder zusammengeklüngelt und wieder einfach so weitergemacht, als wäre nichts passiert ... und die beiden mit den saubersten Akten (wenn auch nicht Richter) haben wir jetzt als Staatsspitze, ätsch.

PepsiMaster  11.09.2013, 15:29
@wakeman74

wie auch die angebliche staatsbürgerschaft: "deutsch" (das ist ein össterreicher und ein nordschweizer nämlich auch

Ach ja? :-D .. ein Österreicher hat die österreichische Staatsangehörigkeit und nicht die deutsche ... gleiches gilt für einen Schweizer, egal ob aus dem Norden oder aus dem Süden.

Es spielt keine Rolle, ob Du eine Privatperson filmen möchtest oder einen Beamten. Ohne Genehmigung darfst Du es nicht. Filmst Du doch, können Polizeibeamte oder auch Mitarbeiter des Ordnugnsamtes (Ordnungspolizei/Stadtpolizei) die Kamera auch sicherstellen, bis das zust. Gericht die Löschung der Fotos beschließt (es sei denn, Du löschst die Fotos freiwillig, dann entfällt die Sicherstellung).

Das Veröffentlichen von Fotos die ohne Genehmigung der abgebildeten Personen erstellt wurden ist eine Straftat gem. §33 KUG.

Das Recht am eigenen Bild ist Teil des Allg.Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz. Die betroffenen Personen haben gem. §823 Abs. 1 iVm. §249 S. 1 BGB ein Recht auf Löschung der Bilder (sog. Naturalrestitution u. Schadenersatz). Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich aus §1004 BGB.

gargamel111  12.07.2010, 12:47

So ist es -> mit der Einschränkung, dass es eine Rolle spielt, wo sich die Personen befinden. Dazu das von Dir zitierte KUG: § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

... Personen, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befinden ...

Ein Büro oder ein Amt sind nun einmal gegen Einblick geschützte Räume. Und: Eine Amtsperson bei der Ausübung ihre Dienste filmen/fotografieren kann auch ins Auge gehen.

PepsiMaster  12.07.2010, 13:33
@gargamel111

richtig.. §201a könnte noch verschärfend hinzukommen.

§33 KUG und §201a StGB ergänzen sich und im Verhältnis besteht Tatmehrheit.

Dienst- und Geschäftsräume fallen allerdings nicht grds. unter den §201a, es hängt insbes. davon ab, ob die Räume öffentlich zugänglich sind oder eben nicht.

Du darfst die nur mit deren Erlaubnis (und schon gar nicht heimlich) filmen!

Doktrix 
Fragesteller
 12.07.2010, 10:28

Kennst eigentlich einer einen Gesetzesauszug ..oder habt ihr das alles von der Oma gehört ? ..sorry ;-)

Reservist  12.07.2010, 10:40
@Doktrix

Den Gesetzestext kennst DU anscheinend nicht.

PepsiMaster  12.07.2010, 11:58
@Doktrix

Hier gibt es viele gesetzl. Regelungen ...

z.B. §33 KUG ..

Der Persönlichkeitsrecht ergibt sich aus Art. 2 iVm. Art. 1 GG

DerTroll  12.07.2010, 12:22

Es gibt Gesetze, die kennt man einfach. Da kennt man nicht den genauen Wortlaut oder kann auch nicht sagen, wo genau es steht, aber man weiß einfach, daß es die gibt. Von den Persönlichkeitsrechten usw. hat man doch mal gehört. Das sind diese Regelungen, die das Verhalten im Alltag bestimmen.

gargamel111  12.07.2010, 14:55
@DerTroll

Sorry DerTroll, aber das ist ja gerade das Problem, dass so viele mitreden, die "mal davon etwas gehört haben". Wenn man es aber nicht wirklich weiß, dann erst schlau machen und dann antworten. Oder einfach an Dieter Nuhr denken ;-)

wakeman74  06.09.2013, 00:29
@gargamel111

ich kann nicht verstehen warum sich eine öffentliche person auf das KÜNSTLER-Urheberrecht beziehen können soll ... selbst wenn sie sich da bequemer fühlen und es wohl teilweise bei ihren teeküchenfreunden auch so durchziehen lassen: die meisten anlässe einer solchen von der sache her nur ungefragt praktizierbaren verhaltens-dokumentation erfüllt zumindest die ausnahme des "öffentlichen Interesses", und schon ist alles wieder hübsch legal.

in diesem thread schwingt viel angst, vorauseilender gehorsam und obrigkeitsbuckelei mit, bin ich etwa auf einer deutschen seite?

Nachdem ich Dein Profil gesehen habe, scheinst Du einen Knick, zumindest in einer Optik zu haben. Also scheint diese wenig zu taugen. Aber weil ohne Zustimmung auch nicht erlaubt, lasse die funktinierende auch zu.

Doktrix 
Fragesteller
 12.07.2010, 10:22

Was nun wieder mein Profil damit zu tun hat ? Bist Du Schubladendenker, es war eine rhetorische Frage ! Wenn man keine Ahnung, einfach mal die Fresse halten ;-) danke