Chatverlauf um Täter/in zu überführen?

3 Antworten

Ein solches Dokument dürfte mehr Indiz, denn Beweis sein. In der Beweiswürdigung dürfte dies keinen allzu hohen Stellenwert einnehmen. Möglicherweise gewinnt das Dokument jedoch Schlüssigkeit durch andere Indizien. Wenn dem so war, gehört das Dokument vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft wird dann die entsprechende Würdigung vornehmen. Die Würdigung ergibt sich im übrigen auch möglicherweise aus der Vernehmung desjenigen, der in dem Chat auftaucht

Als DER Beweis, der alles Beweist reicht das bestimmt nicht. Das lässt sich nämlich sehr leicht fälschen.

Wir sind hier nicht bei CSI.

Eine solche Auswertung ist erst mal teuer und die Polizei hat gar nicht die personelle Ausstattung um solchen Unsinn zu überprüfen.

Es sei denn es geht um einen Mordfall