Darf die Polizei auf Bestellungen (zum Beispiel bei Amazon) zugreifen, um einen Täter zu ermitteln?

3 Antworten

Im Rahmen ihrer Ermittlungsrechte kann die Polizei natürlich Leute und Amazon befragen und ist berechtigt, diese Daten zu verabeiten.

Was ist, wenn es ein kleinerer Online-Shop ist? Müsste die Polizei diesen dass explizit befragen oder können sie einfach in ihr System gucken und sehen, wer diesen Gegenstand bestellt hat?

@verreisterNutzer

Sie muss den Betreiber fragen und dieser muss Auskunft geben. Von alleine kann die Polizei nicht hineinschauen.

Im Rahmen einer Straftat darf die Polizei das sicherlich. Je nach Schwere der Tat wird die Polizei den Aufwand abwägen.

Hallo,

also gleich vorweg, direkten Zugriff auf die Bestellsysteme von Onlinehändlern hat die Polizei natürlich nicht, braucht sie auch nicht zu haben.

Je nach Fall wird sich die Polizei an die Händler wenden um Auskünfte einzuholen.

In einem Fall, der bei uns im Unternehmen passiert ist, wurde einem Kunden eine Warensendung aus unserem Haus zugestellt, dies auch durch unser Haus. Von der Polizei wurden wir gebeten, resp. instruiert, wann die Ware geliefert werden soll und auch wie die Lieferung im Idealfall ablaufen sollte.

Zeitgleich erfolgte dann der Zugriff bei uns im Unternehmen und beim Kunden der beliefert wurde. einer unserer Kollegen hatte unser System missbraucht um .. sagen wir illegale Waren weiter zu verteilen und so wurden beide, quasi im Flagranti, dingfest gemacht.

Wohl nicht alltäglich aber durchaus möglich, wie der Fall aus unserem Unternehmen belegt. Natürlich wurde dabei der Inhalt vor der Zustellung durch die Polizei geprüft, wie auch das Verpacken und Zusammenstellen der Sendung bereits genau dokumentiert wurde.

Hm. Hört sich interessant an. Die Polizei muss den Kollegen dann aber schon unter Verdacht gehabt haben oder? Oder haben die erst bei euch ermittelt weil sie so was in die Richtung vermutet haben?