Rauchbomben in Deutschland, Gesetzeslage?

2 Antworten

Die in Deutschland zugelassenen Rauchbomben sind mit einer so genannten T1 oder P1 Bezeichnung beschriftet. T1 sind die größeren für Theaterfeuerwerk und P1 sind Pyrotechnische mit geringer Gefährdung ab 18 Jahre (i.d.R. für Paintball siehe Marke: Enola Gaye).

Beide Artikel sind einfach in einem Onlineshop auch unterjährig zu erhalten, erfordern beim Zünden aber immer eine Berechtigung. 

Die korrekte Verwendung muss bei Erwerb auf einem extra Formular unterschrieben werden, was aber kein großes Problem darstellt, da nur wenige Angaben, aber kein Verwendungszweck eingetragen werden muss.

Jedoch ist die Verwendung auch nur für diese Verwendungszwecke geduldet und muss in der Regel auch der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Siehe: http://www.fwkart.de/welche-kategorien-darf-ich-erwerben-und-zuenden/

Es gibt Rauchgranaten mit irgend so einem Kennzeichen (Weiß gerade nicht wie das heißt)

Auf jedenfall sind die zugelassen und du darfst die nutzen. Wo wie und wann du die "einfach so" nutzen darfst weiß ich aber auch nicht genau, nicht dass die Feuerwehr kommt, besser erst abklären!

z.B. hier zu kaufen: https://www.softairstore.de/Rauchgranaten-Werfer-Granaten-und-Minen-softair-airsoft