Ist es eine Lärmbelästigung wenn ich mein Motorrad 125ccm warmlaufen lasse bevor ich losfahre?

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Laut StVO §30 Abs. 1 ist das verboten. Geschieht das auf Privatgrund, greift das LlmSchG, was das auch untersagt.

Im Übrigen bringt dir dieses Warmlaufen für deine Autobahnfahrt gar nichts. Ein Motor muss warm GEFAHREN werden.

Mal ganz von den Gründen der Lärmbelästigung und der vermeidbaren Umweltbelastung durch einen Höheren Schadstoff- Ausstoß beim kalten Motor, tust du deinem Motor keinen Gefallen damit. Die im Grunde gut gemeinte Idee den Motor so schon mal auf Betriebstemperatur zu bringen, scheitert aber daran, dass sich das Öl viel langsamer bei Leerlaufdrehzahl erwärmt. Sinnvoller ist es, den Motor mit Moderater Drehzahl Warm zu fahren. Dabei hohe Drehzahlen vermeiden. Bedenke, dass dein Öl erst richtig durchgeschleudert werden muss, bis es die eigentliche Betriebstemperatur erreicht. Es muss erstmal überall an den Heißen Stellen im Motor gewesen sein um seine Temperatur zu bekommen. Ist in etwa wie wenn man eine Suppe kocht. Da ist am Anfang auch die Brühe am Boden des Topfes schon warm, während es im oberen Bereich noch recht kalt ist.
Auch hast du beim Leerlauf einen etwas niedrigeren Öldruck als beim Fahren.

Warmlaufen lassen ist eher schädlich, weil das Öl länger braucht, um warm zu werden und daher schlechter schmiert. Das mit dem warm laufen lassen ist so ein oller Mythos, der nicht totzukriegen ist.

Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung! Bitte verzichte darauf.

Ja, warmlaufen lassen ist nicht nur Lärmbelästigung, sondern ganz einfach verboten,. abgesehen davon wohnst Du nicht in der Autobahneinfahrt. Du hast sicher ein paar Meter, und die kann man, wenn man Ahnung hat, gut nutzen, um den Motor entsprechend "anzuwärmen".