Ist eine Zwangsabgabe auf Immobilien zugunsten des Staates vorstellbar und rechtlich umsetzbar?

6 Antworten

Ja, das ist sehr wohl möglich -und: es ist auch sehr wahrscheinlich.

Zum "möglich":

Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 hast Du schon selber erwähnt, die "Gebäudeentschuldungssteuer" von 1924 ist ein weiteres Beispiel. Zur Zeit hätte Berlin mit dem Artikel 14 des Grundgesetzes jederzeit die Möglichkeit, dies wieder zu tun:

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Was nun "Allgemeinwohl" ist, ist ein hinlänglich schwammiger Begriff, auf dass eine Regierung hier nach Lust und Laune "kreativ" werden kann..

Zum "sehr wahrscheinlich":

Die beiden o.g. historischen Beispiele weisen den Weg: Wann immer ein Land wirtschaftlich ruiniert war, hat sich Vater Staat an den Immobilienbesitzern schadlos gehalten. Das war nach der Hyperinflation in der Weimarer Republik so (=ausgelöst durch die Vernichtung grosser Teile des Volksvermögens im 1.Weltkrieg) und das war so nach der Währungsreform am Ende des Dritten Reichs (=ausgelöst durch die Vernichtung grosser Teile des Volksvermögens im 2.Weltkrieg).

Entsprechend wird es in wenigen Jahren wieder sowit sein, nämlich nach der Währungsreform nach dem Zusammenbruch des Euros (=ausgelöst durch die Vernichtung grosser Teile des Volksvermögens im derzeit laufenden Währungskrieg durch die internationalen Notenbanken und ihre Gelddruckaktionen).

Auch den Weg dorthin sieht man schon: Die Zinsen wurden auf Null gedrückt, nun werden sie aktuell in den negativen Bereich drücken. Dazu wird gerade das Bargeld abgeschafft, damit Du dem Negativzins (schöner Euphemismus für "Enteignung) nicht mehr durch Bargeldhortung entkommen kannst. Da die Menschen daraufhin in Sachwerte fliehen werden, werden einfache Sachwerte (wie Gold und Silber) verboten werden und auf komplexere Sachwerte (wie Immobilien und Oldtimer) werden Zwangssteueren erhoben werden.

Ergo: nächste Schritte

a) Bargeldverbot

b) Negativzinsen

c) Edelmetallverbote

d) Vermögenssteuer (zwecks lückenloser Erfassung allen Besitzes)

e) Zwangsabgaben/-steuern auf jedweden Besitz

Immobilien werden dabei sogar ganz besonders betroffen sein, weil DE ein Land der Mieter ist und sich somit perfekt mit dem Neidkomplex der dummen Masse an Deutschen gegenüber der Minderheit an Immobilienbesitzern taktieren lässt. Dass die dumme Mehrheit der Wähler natürlich auch bluten muss (=weil die Zwangsabgaben auf die Mieten umgewälzt werden) ist auch klar, aber eben: Die Mehrheit der Deutschen ist beliebig dumm und wird den o.g. Enteignungen noch Beifall klatschen. 

Hierse 
Fragesteller
 08.06.2015, 17:12

Danke für deinen Beitrag. Ich teile diese Auffassung.

wolfinando62  14.11.2016, 13:03
@Hierse

Das ist absolut richtig! Deshalb gibts auch nur eine " parlamentarische Demokratie" also keine richtige, damit wir Bürger der Willkür unserer Parlamentarier ausgesetzt sind. Die Expertenantwort verneint das: da wäre man sofort beim Verfassungsgericht! Was für eine dumme Antwort. Beim Verfassungsgericht waren ca. 140 namhafte Bürger  -  auch Wirtschaftsexperten und andere  -  mit der Klage gegen den ESM. Nun, Herr Vosskuhle hat das Ding ( geringfügig eingeschränkt) trotzdem durchgewunken und den Klägern die Pappnase gezeigt. 

Ja, es wäre vorstellbar und rechtlich umsetzbar. 

Es wäre aber auch sehr ungerecht und würde die Gesellschaft immer mehr entzweien. Das würde eher Klassenkampf schüren und Ungerechtigkeiten fördern. 

Man sollte in diesem Zusammenhang bedenken, dass durch solche Abgaben die Lust an Eigentum und an dem Schaffen von Wohnraum immer geringer werden wird. Deutschland bräuchte eher Anreize zur Investition und Bauen, nicht weitere Hindernisse und Zwangsabgaben.

Über die Grundsteuer bezahlen Grundeigentümer ohnehin schon die Hauptlast der Kommunen, ohne sich irgendwie wehren zu können. 

Hierse 
Fragesteller
 08.06.2015, 13:53

Ich rechne irgendwie damit. Die EZB hat schon solche Pläne in der Schublade. Im Bundestag was es vor ca. 2 Jahren auch schon mal Thema. Und beim letzten Zensus wurden alle Immobilienbesitzer verdächtig detailliert ausgefragt.

wfwbinder  09.06.2015, 18:29
@Hierse
    Die EZB hat schon solche Pläne in der Schublade.

Bewunderung, dass HErr Draghi Dir gezeigt hat, was in seiner Schublade liegt. Hat er auch eine Tüte Gummibärchen drin?

Seit wann werden die deutschen Steuergesetze bei der EZB gemacht?

wfwbinder  09.06.2015, 18:33
      Über die Grundsteuer bezahlen Grundeigentümer ohnehin schon die Hauptlast der Kommunen, ohne sich irgendwie wehren zu können. 

Entschuldige, aber das ist kompletter Quatsch.

Von den Gemeindesteuern, 2012 55,4 Mrd. Machte die Gewerbesteuer 42,3 Mrd. aus.  Die restlichen Gemeindesteuern musste sich die Grundsteuer dann noch mit der Hundesteuer teilen.

http://www.bpb.de/wissen/TQ0PLW,0,0,Steuereinnahmen_nach_Steuerarten.html

Kajjo  09.06.2015, 22:18
@wfwbinder

Natürlich hast du recht, dass die Gewerbesteuer neben der Grunderwerbssteuer der zweite große Pfeiler ist. In vielen Kommunen sind die Gewerbesteuer-Einnahme in der Tat höher, in etlichen strukturschwachen Gemeinden aber eben leider auch nicht immer. 

So oder so zahlen Grundeigentümer über die Grundsteuer einen nicht unerheblichen Teil der Kommunalkosten-- ist es fair, das an Grundeigentum festzumachen und nicht an Personenzahl?

Das wird doch schon seit Jahren Praktiziert. Das ist die Grundsteuer.
Für Grund Boden fallt das wenigste an das meißte ist im Messbetrag
ist im dem Gebäude. Der Messbetrag  x Hebesatz = Grundsteuer "B"

Bley 1914

Danke für Danke

Möglich wäre es, da unser Staat aber im Moment eher zuviel als zuwenig Geld hat, ist das Risiko für eine solche Zwangsabgabe überschaubar.

Eine Zwangsabgabe auf Immobilie geht nicht, da wäre man sofort beim Verfassungsgericht, weil es eine einseitige Belastung einer bestimmten Vermögensart wäre.

Eine Zwangsabgabe auf Vermögen (Vermögensabgabe) wäre möglich. Alternativ wäre es auch möglich die zur Zeit ausgesetzte Vermögensteuer wieder in Kraft zu setzen, weil man dazu nicht einmal ein neues Gesetz bräuchte, nur die Bewertung der Immobilien (das war seinerzeit das Problem, was das BVG beanstandet hatte).


Zur Zeit stellt sich aber das Problem nicht, weil die Steuereinnahmen sprudeln wie nie zuvor.

Hierse 
Fragesteller
 08.06.2015, 13:36

Wie haben die dann in den 50ern das hinbekommen? Da gab es auch sowas.

ArminSchmitz  08.06.2015, 15:35
@Hierse

Beim Lastenausgleich wurden nicht nur Immobilieneigentümer angezapft. Und zum anderen hatten Immobilieneigentümer Anspruch auf Ausgleich ihrer Kriegsschäden. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer nur belastenden Sonderabgabe.

Hefti15  08.06.2015, 16:36

Stimmt wohl nicht so ganz die Sache mit dem Bundesverfassungsgericht.

Einseitige Belastung einer bestimmten Vermögensart? Wie z.B. die Kfz Steuer? Oder die Grundsteuer? Oder Hundesteuer?....

wfwbinder  09.06.2015, 09:47
@Hefti15

Hundertprozentig stimmt das mit dem BVG, warum hätte der Gesetzgeber sonst die Vermögensteuer ausgesetzt, nur weil das Vermögen (hier Immobilien) ungleich besteuert wurde, weil ja die Immobilien nicht mit dem wirklichen Wert erfasst wurden.

Deine Vergleiche sind nicht korrekt, weil es hier um eine Vermögensabgabe gehen sollte.

Deine Beispiele beziehen sich auf den Betrieb/Unterhalt von bestimmten Gegenständen. Da ist aber Immobilien auch schon getroffen, weil es die Grundsteuer gibt.