Ist eine Selbstbeteiligung bei Schaden am Dienstwagen rechtsgültig?
Ist eine im Arbeitsvertrag festgelegte Selbstbeteiligung bei einem nicht-fahrlässig selbstverschuldetem Unfallschaden am Dienstwagen des Arbeitgebers rechtsgültig? Z.B. eine angegebene Selbstbeteiligung von 800 Euro
2 Antworten
Das hängt davon ab. Was meinst du mit "nicht-fahrlässig selbsverschuldet"? Dass es selbstverschuldet war aber nicht fahrlässig? Das leuchtet mir dann nicht ein. Oder willst du sagen dass der Unfall nicht selbstverschuldet war.
Grundsätzlich musst du nichts zahlen wenn der Unfall unverschuldet ist. Sprich wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt oder wenn du den Wagen geparkt hast bei einem Kunden und jemand fährt dir rein beispielsweise.
Wenn du den Unfall aber grob-fahrlässig selber verschuldet hast (zB rote Ampel überfahren und dann Unfall) dann ist mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung zu rechnen.
wenn das nicht selbstverschuldet und fahrlässig ist, denn man kann die Spiegel einklappen oder sich eine Person zur Hilfe holen oder nicht in die enge Einfahrt einfahren wenn man und unsicher ist.
Bei Beamten ist es üblich, das zumindest ein sog. Regress geprüft wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ich mir das in der Wirtschaft sehr gut vorstellen. Gerade bei selbstverschulden
Es handelte sich um eine sehr enge Hofausfahrt, aus die der Wagen rückwärts ausgeparkt werden musste. Dabei ist der Seitenspiegel an der Hoftür abgeknackt.