VHV KFZ Vollkasko - übernimmt die Versicherung wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt?

3 Antworten

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Einfach unter Kasko genauer suchen.

"AKB 2015:

A.2.9.1

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens verzichten wir Ihnen gegenüber gänzlich auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von dem Verzicht sind grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile und die Herbeiführung des Versicherungsfalls in Folge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel."

Das kannst Du durchaus nachlesen. Dies steht aber nicht im Versicherungsschein, sondern in den dazugehörigen Versicherungsbedingungen / Verbraucherinformationen die Du bei Vertragsabschluss erhalten hast (bzw. auf jeden Fall dafür unterschrieben hast dass Du sie erhalten hast..).

Je nach Abschlussdatum sind das unterschiedliche Tarife/Bedingungen, Du musst also schon genau Deine ansehen.

Aber bei den Klassik Garant Tarifen trifft normalerweise der Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung zu.

Natürlich mit Einschränkungen - also ausgenommen Alkohol oder wenn Du z. B. Auto nicht absperrst oder anderweitig den Diebstahl erleichterst.

Schau doch in die Versicherungsbedingungen. Da wird es garantiert drin stehen.

ich hab gesucht und nichts gefunden - in den Unterlagen. Steht sowas im Internet?

@TheRobbot

Die Versicherungsbedingungen solltest du mit Antragsaufnahme, spätestens aber mit Erhalt der Police ausgehändigt bekommen haben.