Außendienst und Dienstwagen, aber kein Home Office - Was kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?
Hallo zusammen,
folgende Faktenlage:
- Arbeitnehmer hat einen Firmenwagen - auch zur Privatnutzung (monatl. Versteuerung von 1% des Brutto-Listenpreis)
- Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte lt. Arbeitsvertrag
- 2 Tage pro Arbeitswoche verbringt der Arbeitnehmer in deutschlandweit wechselnden Büros des Arbeitgebers
- 3 Tage pro Arbeitswoche besucht der Arbeitnehmer Kunden in seinem Vertriebsgebiet. Die Anfahrt erfolgt vom Wohnort des Arbeitnehmers.
Kann der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der oben genannten Fakten Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?
Danke vorab für Ihre Hilfe!
4 Antworten
Da bei der Gestellung eines Firmenagens grundsätzlich der Arbeitgeber alle Kosten übernimmt, entstehen dir auch keine anrechnungsfähigen Werbungskosten. Wenn allerdings auf deiner Lohnabrechnung die Nutzung des Firmenwagens für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeit mit monatlich 0,03 % (zusätzlich zu den 1%) versteuert werden, können die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte / fiktiven ersten Tätigkeitsstätte (siehe weiter unten)
als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden.
Entscheidend ist hier die Frage, ob es sich um
- Reisekosten (Fahrtkosten durch Firmenwagengestellung abgegolten - nur Verpflegungsmehraufwand ansetzbar - 12 € bei mindestens 8 Std. Abwesenheit / 24 € bei 24 Std. Abwesenheit )
- Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte handelt
Auch wenn im Arbeitsvertrag keine erste Tätigkeitsstätte vorgeschrieben ist, kann kraft Gesetz eine vorhanden sein. Dies ist der Fall, wenn
- ein bestimmtes Büro wird mindestens zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel der vereinbarten Arbeitszeit aufgesucht (§ 9 (4) S. 4 EStG)
Zusätzlich kann für die Fahrten bis hin zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet die Entfernungspauschale angesetzt werden. (§ 9 (1) Nr. 4a EStG)
Den Verpflegungsmehraufwand solltest du trotzdem eintragen. Somit ist es zwar ein Nullsummenspiel, wenn Erstattung = Pauschale. Lässt du es weg, wirkt sich die Erstattung allerdings steuererhöhend wie normaler Arbeitslohn aus.
Gilt das auch, wenn die VMA nicht in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden?
Wenn man zusätzlich zu der 1% Regelung Wege zur Arbeits zahlen bzw. Versteuern muss, dann kann man im Gegenzug auch die km pauschale für Wege zur Arbeit als Werbungskosten ansetzen.
Wenn das nicht der Fall ist, also Homeoffice oder nur Aussendiemst, dann kann man auch nichts absetzen .. der Firmenwagen wird ja bezahlt und die private Nutzung hat man ja ersteuert.
Steuerberater ist nicht vorhanden.
Das sollte mich aber sehr wundern, wenn in Deiner näheren Umgebung wirklich kein Steuerberater vorhanden sein sollte.
Aber der arbeitet natürlich nicht für umsonst.
Du hast einen Firmenwagen. Welche Fahrtkosten möchtest du denn ansetzen, wenn du keine Aufwendungen hattest? Du kannst Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Und das auch nur, wenn du über 8 Stunden unterwegs bist.
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort!
Es werden vom betroffenen Arbeitnehmer keine Fahrten von der Wohnung zum Büro versteuert, da kein Büro > 33 % der Arbeitszeit aufgesucht wird.
VMA werden vom Arbeitgeber erstattet.
Folglich gehe ich nun davon aus, dass keine Werbungskosten abgezogen werden können.