Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

3 Antworten

  1. Entscheidend ist, wo der Geldbetrag (Geldbeutel) verwahrt wird. Entweder der wird an der Person verwahrt, oder in einem zu verschließenden Behältnis (Schublade im Kellner-Office), liegt er "offen" auf / im Restaurantbereich, ist das schon mal mindestens fahrlässig.
  2. Können größere Bargeldbeträge zur Verwahrung abgegeben werden, damit das Risiko minimiert werden kann?

Leider gibt es zu diesen Fragen keine Erklärung

Hallo,

nein,das ist überhaupt nicht speziell, denn auch die Kassiererin bei ALDI macht das ja für ihren AG und nicht für sich selber.

Das heisst, auch im Bereich der Gastronomie gilt das abgestufte Haftungsprinzip für AN.

-leichte Fahrlässigkeit = keine Haftung

-mittlere Fahrlässigkeit = das Arbeitsgericht legt unter Berücksichtigung aller Umstände eine Haftungsquote fest,wobei hier immer der Bruttoverdienst des AN in Relation zur Schadenssumme betrachtet wird.Das heisst Schadenersatz höher als der Monatsverdienst ist ausgeschlossen.

-grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz = Volle Haftung des AN

Im Falle des Diebstahles einer "Kellnerbörse" wäre natürlich zu klären, wie es dazu kommen konnte.Denn diese sind normalerweise mit einer stabilen Kette zum Befestigen am Hosengürtel ausgestattet und können nicht so einfach geklaut werden.

Egal ob fahrlässig oder nicht, und im Vertrag ist ja alles geregelt. Das Servicepersonal haftet für solche Schäden, denn es ist befugt die Rechnungsbeträge der Gäste zu kassieren und muss diese ordnungsgemäß dem Inhaber aushändigen. Die Rechnungsbeträge ( Speisen u,. Getränke ) sind Eigentum des Inhabers.

In meiner über 40 jährigen Gastro - Laufbahn ( auch in leitenden Positionen ) sind mir solche Fälle häufig vorgekommen. Allerdings waren es Beträge zwischen 30 - 100 €. Entweder wurde Wechselgeld falsch rausgegeben, oder man ging mit einer Gesamtrechnung an den Tisch von, sagen wir mal 15 Personen, und dann sind es Einzelzahler. Logischer weise wird dann manuell ( da kein Splitting an der Kasse ) eine Abrechnung vorgenommen. Es wird sich oft verrechnet dabei, und das eigene Unvermögen kann man dem Chef nicht anlasten.

Ich habe es auch erlebt, ohne etwas unterstellen zu wollen, dass das Personal in Geldnöten war und sich auf diese Weise Geld erschleichen wollte.

Und zu guter letzt : Da das Personal quasi " Geldeintreiber " für den Chef ist, hat es auch eine Obhutspflicht sowie Verantwortung. Ich hatte meine Geldbörse immer am Mann, selbst wenn ich auf Toilette ging.