Selbstbeteiligung Vollkasko für ein Mietfahrzeug bei Verkehrsunfallflucht

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Bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes bist Du zur Übernahme des Schadens verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der Vollkaskoschaden, um den es hier geht, nicht über die Versicherung abgewickelt wird (was ja auch sinnlos wäre). Dir bleibt natürlich die Möglichkeit, zu beweisen, dass der Schaden auch mit geringerem Aufwand ordentlich repariert werden kann. Das dafür erforderliche Gutachten wäre dann allerdings von Dir zu bezahlen.

Du zahlst eindeutig die im Mietvertrag aufgeführte Selbstbeteiligung und kannst die zurückfordern, wenn der Täter erwischt wurde... Du hast einen Vertrag mit der Autovermietung und nicht mit dem Versicherer der Autovermietung gemacht.

Der Satz im Vertrag lautet: "Die vom Benutzer im Schadensfalle selbst zu bezahlende Selbstbeteiligung beträgt bei Vollkasko 1000 Euro." Wenn aber niemand eine Schadens-regulierung beantragt und die Versicherung nicht informiert wird, dann liegt doch auch kein Vollkaskoschaden vor. Oder?

@wilan

Das ist immernoch eine Sache zwischen Dir und dem Verleiher. Du musst Dich mit ihm einigen! Wenn er Dir 950 € abnimmt und den Schaden selbst repariert ist das sein Recht. Mal abgesehen davon: da liegt eher ein Verstos wider den Sitten vor. Ich habe noch nie ein Auto mit 1000€ Selbstbeteiligung gemietet. Vielleicht ist es ein Nebeneinkommen des Vermieters, aber um das nachzuweisen... Viel Glück und beim nexten Mal lieber 20 € mehr bezahlen und 300 € Selbstbeteiligung. Kannst höchstens mal im Net forschen, ob ähnliche Fälle bekannt sind.

Gar nicht, was bringt dir dies denn auch ?
Selbst wenn das Autohaus dies über die Versicherung abwickeln würde, besteht bei der Versicherung die SB von 1.000,-€ welche auf dich dem Mieter lt. Vertrag abgewälzt ist.
Solange der Verursacher nicht gefunden ist, kommst du mit max. der vereinbarten SB auf.

Der Satz im Vertrag lautet: "Die vom Benutzer im Schadensfalle selbst zu bezahlende Selbstbeteiligung beträgt bei Vollkasko 1000 Euro." Wenn aber niemand eine Schadens-regulierung beantragt und die Versicherung nicht informiert wird, dann liegt doch auch kein Vollkaskoschaden vor. Oder?

@wilan

Klar liegt ein Vollkaskoschaden vor, es macht aber keinen Sinn den Schaden über die Versicherung regulieren zu lassen, da der Betrag unter der SB liegt.
Da die Versicherung erst bei einem Betrag ab 1000,-€ einspringt, bis 1000,-€ liegt ja die SB.
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Für dich ist es eh irrelevant, da Du bis 1000,-€ lt. Vertrag zur SB verpflichtet bist.

950 Euro plus Wertverlust ist das was Du abführen müsstest was aber auf maximal 1000 begrenzt ist. Freue Dich das der Wertverlust des Fahrzeuges nur noch 50 Euro für Dich beträgt und sei Dir sicher das der Versicherer den kompletten Wertverlust bezahlt.

Der Satz im Vertrag lautet: "Die vom Benutzer im Schadensfalle selbst zu bezahlende Selbstbeteiligung beträgt bei Vollkasko 1000 Euro." Wenn aber niemand eine Schadens-regulierung beantragt und die Versicherung nicht informiert wird, dann liegt doch auch kein Vollkaskoschaden vor. Oder?

@wilan

Was meinst Du wer den Schaden reguliert solange der Verursacher nicht gefunden wurde? Richtig die Vollkasko.