Ist eine Kopie des Ausweises bei einer Vollmacht erlaubt?

3 Antworten

Für die persönliche Abmeldung brauchst du weder eine Vollmacht noch einen Peronalausweis.

Sondern nur die Papiere (Zul.-Besch I und II, ehemal. Fzg-Schein und -brief) und die beiden Kennzeichen.

Nur bei online-Abmeldungen vom Fzg. ab EZ 2015 mit QR-Codes auf den Stempelplaketten bzw. der Zul.-Bescheinigung ist ein neuer Scheckkartenformat-Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion erforderlich - natürlich im Original, etwas anderes erkennt das Lesegerät (so man das hätte) für die Übertragung nicht.

G imager761

Eine Kopie vom Ausweis wird nur bei Ämtern anerkannt, wenn diese auch beglaubigt ist.
Somit ist diese nicht zulässig, ausser deren Eltern lassen diese beglaubigte auf dem Amt.

Da nützt auch eine Vollmacht nichts... Ich bezweifle dass in der Vollmacht deine kompletten Daten mit Ausweisnummer sowie die Daten deiner Eltern mit Ausweisnummer angegeben wurden.

Man braucht keine Kopie eines fremden ausweises. Der bringt garnichts. Oder willst du du dich als Wer anderer ausgeben als du bist ?

Für was hast du eine vollmacht ?

Du brauchst deinen ausweis.

Also zumindest in österreich.

Was bei euch deutschen (ab-)geht weiss ich nicht 😂