ist eine Heizungsanlage Zubehör, Scheinbestandteil oder Bestandteil eines Hauses?

3 Antworten

Eine generelle Antwort kann man hierauf nicht geben. Das ist immer eine Einzelfallfrage. Was für eine Art von Heizungsanlage ist es denn und von wem und zu welchem Zweck wurde sie eingebaut? Von der Zwangsversteigerung sind Scheinbestandteile nicht umfasst, sondern nur wesentliche Bestandteile und ggf. Zubehör. Die Frage ist also, ob es sich um ein Scheinbestandteil oder ein wesentliches handelt. Notfalls muss dies ein Gericht entscheiden.

Alan2015 
Fragesteller
 31.01.2015, 01:14

Es gab einen Vertrag zwischen Ersteigentümer und dem Stadtwerk. Als Stadtwerk Ihre Raten nicht mehr vom Ersteigentümer erhalten hat, wollten sie, dass ich den Vertrag übernehme. Dies habe ich nicht abgelehnt und das Gas weiter vom Stadtwerk bezogen und bezahlt.

Alan2015 
Fragesteller
 31.01.2015, 01:16
@Alan2015

sorry, kleine Korrektur, Dies habe ich abgelehnt

Das die Heizungsanlage den Stadtwerken gehört, müßten sie erst beweisen. Laß Dir die Unterlagen zeigen. Habe noch nie gehört, daß Stadtwerke in einem Haus Heizungsanlagen einbauen. Wie gesagt, laß Dir die Unterlagen zeigen. Ich weiß, daß der Eigentümer eine Heizungsanlage selbst einbauen läßt.

Die Definition von "Scheinbestandteil" findet sich in § 95 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/95.html

Der lediglich vorübergehende Zweck könnte sich aus der Anlage selber ergeben. Wenn etwa dort durch ein Schild auf das Eigentum der Stadtwerke hingewiesen wird, sieht es eher schlecht für Dich aus.