Müssen Mieter Zugang zur Heizungsanlage haben?
Ich möchte das Dachgeschoss unseres Hauses zu einer Mietwohnung ausbauen.
Das Bauordnungsamt schleppt das Bauantragsverfahren inzwischen schon seit fast drei Jahren (seit August 2019) hin. Jedesmal, wenn ich mich beschwere, weil das Verfahren so lange dauert, zieht das Bauordnungsamt eine neue Beanstandung aus dem Hut.
Das Neueste ist, dass der Heizungsraum über Allgemeinflächen von jedem Hausbewohner zu betreten sein soll.
Das würde bedeuten, dass ich keinen Kellerraum mehr für mich hätte, weil der Raum mit der Heizungsanlage hinter meinem Abstellraum liegt, der dann ein allgemeiner Durchgangsraum würde.
Zweite Frage: Wäre das Problem gelöst, wenn die Mietwohnung im Dachgeschoss eine eigene Heizungsanlage bekäme, oder müsste ich trotzdem meinen Keller opfern, weil es dann als nächstes heißt, die Mieter sollen zu allen Absperrhähnen [oder Sonstwas] Zugang haben?
5 Antworten
Das Neueste ist, dass der Heizungsraum über Allgemeinflächen von jedem Hausbewohner zu betreten sein soll.
Das ist großer Quatsch!
Aber mal was anderes? Hast Du schon mal darüber nachgedacht, ob es wirklich so sinnvoll ist, das neue Dachgeschoss auch an die Zentralheizung anzuschließen?
Wie wäre es mit einer elektrischen Heizung in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage? Es gibt infrarot-Flächenheizungen, die im Stromverbrauch nicht besonders kritisch sind, sehr effektiv sind und sehr einfach zu installieren sind.
Hohe Strompreise, hohe Gas- oder Ölpreise, hohe Fernwärmepreise - egal mit was man heizt, teuer ist es immer.
Mieter nicht, Besitzer von Eigentumswohnungen allerdings schon.
Mietern sollte man unbedingt den Zugang zur Heizungsanlage verwehren. Da hat kein Mieter etwas zu suchen. Stell dir vor, jeder könnte an der Heizung rumfummeln! Das ist ausschließlich dem Eigentümer vorbehalten. Und kein Mieter hat Anrecht auf den Zugang zur Heizungsanlage.
Das Neueste ist, dass der Heizungsraum über Allgemeinflächen von jedem Hausbewohner zu betreten sein soll.
Wie hat das Bauordnungsamt das begründet? Ein Mieter hat grundsätzlich gar nichts an der Heizungsanlage zu suchen, sondern nur Fachpersonal.
weil es dann als nächstes heißt, die Mieter sollen zu allen Absperrhähnen [oder Sonstwas] Zugang haben?
Es wäre sogar sinnvoll, wenn die Mieter einen Zugang zum Absperrventil haben. Im Havariefall wäre es eher schlecht, wenn diese Hähne in einem verschlossenen Raum sind.
Heizkörper in der Wohnung... natürlich.
Aber warum sollten Mieter - die i. d. R. gar keine Ahnung von dieser Materie haben - Zugang zur zentralen Heizungsanlage haben? Damit sie dem ganzen Haus die Heizung lahmlegen können...?😳
Da hätte ich als Vermieter ja keine ruhige Minute mehr...