Vorverkaufsrecht bei Haus mit Grundbuch Eintragung.

8 Antworten

Nein, warten musst du nicht, jedenfalls nicht jahre lang. vorkaufsrecht heißt lediglich, dass du verplichtet bist, das Haus bevor du es verkaufst, der Schwester zum Kauf anzubieten. ob sie dann nicht kaufen kann oder nicht kaufen will, spielt dabei keine rolle.

Häuser werden übrigens selten mal eben aus der Tasche gekauft. also wird denke ich schon ein Kredit aufgenommen werden.

Was den Kaufpreis betrifft. naturlich musst du für sie keinen familienrabatt oder so einräumen. hast du also vor, das Haus für 350 zu verkaufen, kannst du diese auch von der Schwester verlangen. dann bist du allerdings verpflichtet, Änderungen des Angebotspreises der Schwester mitzuteilen, bevor es zu einem Verkauf kommt.

es gibt hier einige feinheiten noch zu beachten. daher rate ich, wenn es zum Verkaufsfall oder ernshtahften verkaufserwägungen kommt, sich noch einmal anwaltlich beraten zu lassen..

lg, Anna

Es gibt zwei Arten von Vorkaufsrechten, einmal das wiederkehrende und einmal das einmalige Vorkaufsrecht. Das einmaligen Vorkaufrecht wird bei Ausführung oder Nichtausführung beim Verkaufsfalle automatisch gelöscht. Das wiederkehrende Vorkaufsrecht bliebe bestehen, d.h. wenn der Erwerber wieder verkaufen will, gilt es erneut.

Ein eingetragenes Vorkaufsrecht ist daher wertmindernd und ich würde es** nicht eintragen** lassen. Es könnte dann auch für Banken Bedenken geben, wenn der Rang des Vorkaufsrechtes vorrangig eingetragen ist, überhaupt Kredite zu gewähren.

Das Vorkaufsrecht kann in der Regel erst nach Beurkundung des Kaufvertrages mit einem Dritten ausgeübt werden. D. h. der Käufer kann sich nicht sicher sein, dass er das Haus überhaupt bekommt. Nach der Beurkundung wird dem Vorkaufsberechtigten die Urkunde zugestellt und er muss innerhalb von 14 Tagen erklären, ob er Eintritt. Wenn er Eintritt, hat der die Bedingungen zu übernehmen, die im Kaufvertrag stehen, insbesondere den dort angegebenen Kaufpreis zu bezahlen. Natürlich könnte der Vorkaufsberechtigte im Vorfeld der Beurkundung auch notariell erklären, das e sein Vorkaufsrecht nicht wahrnimmt, dies macht aber in der Regel niemand.

Also wie gesagt ein möglicher Käufer hat das volle Risiko, ob er das haus nun bekommt oder nicht. Dieses Risiko geht ein Käufer nur ein, wenn er einen Nachlass bekommt.

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, sehr informativ, das hat mir jetzt schon mal weiter geholfen.

Meinen sie mit Risiko das ein potentieller Käufer dann bis zu 6 Wochen zittern muss, ob er das Haus wirklich haben kann? Oder birgt das ganze auch ein Finanzielles Risiko für den Käufer?

Muss ich bei jedem Käufer vorher mit Kaufvertrag zu ihr oder kann ich auch vorher fragen ob sie es für Summe X haben möchte und mir danach einen Käufer suchen (der natürlich den gleichen Betrag zahlen soll und nicht weniger) ?

Was mich ein wenig verwirrt ist die Sache mit den Banken. Würden die an meiner Kreditwürdigkeit zweifeln oder würden die bei einem Käufer keinen Kredit gewähren, weil er eventuell das Haus wegen dem Vorkaufsrecht nicht bekommen könnte?

@Ayuka

Ja, Zitterrisiko. Die Banken wollen immer den ersten Rang, dann geben Sie die besseren Konditionen. Möglich, dass eine Bank auch etwas schlechter finanziert, wenn ein Vorkaufsrecht eingetragen ist. Es gäbe noch die Möglichkeit des Rangrücktrittes des Vorkaufsberechtigten. Das wäre dann wieder der 1. Rang für die Bank.

Vorverkaufsrecht heißt nur, dass du sie als 1. Fragen musst ob sie es kaufen möchte. Zu dem üblichen Preis, den auch andere bezahlen müssen. Wenn sie es kaufen möchte, dann musst es ihr verkaufen. Hat sie das Geld nicht, hat es sich erledigt und du kannst an jemand anderen verkaufen. Es heißt also nur, dass Sie das recht hat es als 1. zu kaufen wenn du es verkaufen möchtest. nicht mehr und nicht weniger.....heißt also auch, dass du sie informieren musst, wenn du vor hast, das Haus zu verkaufen

Erlischt das Vorkaufsrecht mit dem tot meiner Schwester oder haben ihre Erben (Kinder), dann auch ein Vorkaufsrecht? Vermieten kann ich das Haus auch mit Vorkaufsrecht, oder? Bei Schenkung oder im Erbfall greift das Vorkaufsrecht nicht, oder? Wäre ja ärgerlich, wenn ich das Haus mal vererben möchte und sie dann Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch hat gegenüber meiner Erben??

@Ayuka

das Vorverkaufsrecht bleibt beim Haus. Wenn du stirbst, bleibt das Vorverkaufsrecht und geht an deine Erben weiter. Dieses Recht kann deine Tant auch an ihre Nachkommen vererben, ausser ihr vereinbart etwas anderes (vorher). Das Haus verschenken kannst du nicht, ohne ihr vorher das Angebot zu machen, es zu kaufen.......

Vorkaufsrecht heißt nur, dass jemand den Vorrang beim Verkauf hat. Solange es keine abweichenden Vereinbarungen gibt, steigt der Berechtigte in den Vertrag ein, dh, er muß den vereinbarten Kaufpreis akzeptieren und zahlen. Wenn die Schwester kein Geld hat, kann sie ihr Recht nicht ausüben.

Im übrigen kann sich das Thema ganz schnell erledigen: Ohne notarielle Beurkundung ist das Vorkaufsrecht an einem Grundstück nicht wirksam zu vereinbaren. Sag der Schwester, dass sie diese Kosten tragen muß. Sie will ja schließlich auch das Vorkaufsrecht. Mal sehen, ob sie dann überhaupt noch Interesse hat.

Es gäbe natürlich auch eine weitere, etwas hinterhältige, Möglichkeit: Du schließt mit der Schwester einen rein privatschriftlichen Vertrag, gehst also nicht zum Notar. Im Falle des Falles schmetterst Du das Vorkaufsbegehren dann wegen Formmangel der Vereinbarung ab.

Am 17.11. wäre der Termin beim Notar ... also kein privater Vertrag.

Das Vorkaufsrecht ist eine Sicherungsabrede. Es erlischt bei Vorliegen eines Verkaufsfalls, nicht bei Schenkung oder Tausch der Immobilie, mit der Ausübung bzw. der Nichtausübung durch den Berechtigten.

Bedeutet: Falls deine Schwester durch Information und mit Kenntnis deiner Verkaufsabsichten innerhalb einer Erklärungsfrsit nicht zum vereinbarten Kaufpreis kaufen will oder kann, geht der Kauf über die Bühne.

Falls du das Haus im Zuge der Erbfolgeregelung vermachst, hat sie gegen den Erben einen Herausgabe- bzw. Schadenserstzanspruch.

G imager761

Herausgabe- bzw. Schadenserstzanspruch im Erbfall? Heißt das, wenn ich das Haus an meinen Zukünftigen Mann vererben möchte, hat sie ein Recht auf Schadensersatz?