Ist eine Gasheizung innerhalb der Wohnung kein Hausrat?

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Alle Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind (z.B. die Heizungsanlage, Badinstallationen, Einbaumöbel, fest verlegte o. verklebte Bodenbeläge etc.) sind Gebäudebestandteile. Ausnahmen gibt es auch, das wäre dann z.B. die Einbauküche in einer Mietwohnung, die der Mieter auf eigene Kosten und eigene Gefahr in die Wohnung eingebracht hat. Vereinfacht könnte man sagen, dass zum Hausrat zählt, was man bei einem Umzug einfach mitnehmen würde. In Deinem Fall: Wohnst Du zur Miete, übernimmt der Vermieter die Reparaturkosten. Ist's Dein eigenes Haus, bezahlt die Wohngebäudeversicherung, denn die Heizungsanlage ist ein Gebäudebestandteil. (Leitungswasserschaden = bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser). Hast Du keine Wohngebäudeversicherung oder eine ohne Leitungswassergefahr, kannst Du den schaden natürlich locker aus der eingesparten Versicherungsprämie zahlen.

Die Heizung gehört versicherungstechnisch zum Gebäude.Der Vermieter muss für Schäden aufkommen, es sei denn dass Ihr die Gasheizung gegen alle Regeln falsch benutzt habt.

In dem Falle müsste die Haftpflichtversicherung von Euch zahlen oder Ihr.

JaAl11  08.09.2011, 20:36

Da kann man fast nichts mehr zufügen.

Ausnahme wäre, wenn du als Mieter die Heizung auf eigene Kosten und Risiko eingebaut hättest.

Gabel1953  08.09.2011, 20:38
@JaAl11

Stimmt.