Hausrat Versicherung Fahrraddiebstahl
Ich habe eine Hausratsversicherung mit 24h Fahrradversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungsbedingungen besagen:
Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein eigenständiges Schloss gesichert war.
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z.B. "Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad gemäß obiger Beschreibung weggenommen worden sind.
Unser Vermieter hat für Fahrrader einen Platz im Hausflur vorgesehen. Reicht es also, wenn ich mein Fahrrad dort abstelle und mit einem normalen Fahrradschloß "blockiere" (ich habe leider keine Möglichkeit das Fahrrad an einen Ortsfesten Gegenstand festzumachen)? Und wie kann ich nachweisen, dass das Fahrrad abgeschlossen war?
5 Antworten
Ein Tipp für die Zukunft.
Vor einem Vertragsabschluss die Bedingungen lesen.
Bei vielen Hausrattarifen mit Ergänzungsbaustein Fahrrad sind die entsprechenden Bedingungen eindeutiger und führen im Schadensfall nicht zu Streitigkeiten.
Hier dazu ein Beispiel:
Versicherte Gefahr Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Fahrrades durch:
1. Diebstahl, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war
.
Irgendwie klingt Deine Fragestellung so, als wäre Dein Fahrrad bereits gestohlen worden, oder verstehe ich das falsch? Wenn das Fahrrad mit einem separaten Schloss abgeschlossen war, muß Deine Versicherung zahlen. Allerdings mußt du den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben und dort wird auch genau hinterfragt, wo und wie das Fahrrad gesichert war. Auch genaues Datum und Uhrzeit des Diebstahls ist anzugeben.
Gesichert ist das Fahrrad gegen Wegnahme mit einem Schloss, wenn es an einen anderen Gegenstand geschlossen wird. Rahmen mit dem Rad zu blockieren erschwert die Wegnahme (da nicht fahrbereit) hindert aber nicht daran. Das Schloss muss nicht beschädigt werden. Das Fahrrad kann einfach weggetragen oder auf einem Rad weggeschoben werden.
Ja, nach dem Bedingungstext ist es ausreichend, das Fahrrad mit einem handelsüblichen Fahrradschloss (Seilschloss, Bügelschloss, Faltschloss o.ä.) zu sichern. Es sollte halt nur nicht ein am Fahrrad angeschraubtes Rahmen- oder Speichenschloss sein, denn diese Teile bieten praktisch keinen Diebstahlschutz. Es wird jedoch nicht verlangt, das Fahrrad an einem Fahrradständer, Laternenmast o. ä. anzuschließen.
Hallo Suzisorglos,
bin nicht ganz deiner Meinung, denn z.B. ein Bügelschloss wird an dem Rahmen des Fahrrades befestigt.
Im Schadensfall wird es hier mit Sicherheit Probleme geben.
Die Antworten sind ja eigentlich schon gegebeben. Nur noch einmal konkret zur Fragestellung. Ein normales, separates Fahrradschloss reicht. Nachweisen kann man es nicht. (Bei einem normalen Schloss mit Schlüssel solltest Du diesen am besten noch haben. Bei meinem Zahlenschloss gäbe es gar keinen Nachweis)
Wichtig im Schadenfall ist es, diese Details gleich bei der Anzeige durch die Polizei festhalten zu lassen. Wenn das in der Diebstahlanzeige vermerkt ist, kann ein Schadensachbearbeiter das kaum in Zweifel ziehen.