Hausrat Versicherung Fahrraddiebstahl

8 Antworten

Irgendwie klingt Deine Fragestellung so, als wäre Dein Fahrrad bereits gestohlen worden, oder verstehe ich das falsch? Wenn das Fahrrad mit einem separaten Schloss abgeschlossen war, muß Deine Versicherung zahlen. Allerdings mußt du den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben und dort wird auch genau hinterfragt, wo und wie das Fahrrad gesichert war. Auch genaues Datum und Uhrzeit des Diebstahls ist anzugeben.

Siehe auch Kommentar von Suzisorglos - ein Speichen- oder Rahmenschloss welches sozusagen ein Anbauteil / Zubehör des Fahrrades ist, reicht nicht. Jedes normale Fahrradschloss (eigenständiges Teil) ist dagegen völlig ausreichend.

Als Nachweis dass Du zumindest eins hast (Nachweis dass Du es benutzt hast ist unmöglich, aber auch nicht zwingend notwendig), einfach Anschaffungsbeleg aufbewahren.

Übrigens: den Rest der Bedingungen (was musst Du tun im Schadenfall bez. des Fahrrades) genau lesen. Da steht ggf. drin dass Du Unterlagen über das Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbelege, Rahmennummer) haben musst, den Diebstahl der Polizei mleden musst und dann nach einigen Wochen nachweisen musst dass Dein Fahrrad nicht wieder aufgetaucht ist (= Bescheinigung Fundbüro).


Ein Tipp für die Zukunft.

Vor einem Vertragsabschluss die Bedingungen lesen.

Bei vielen Hausrattarifen mit Ergänzungsbaustein Fahrrad sind die entsprechenden Bedingungen eindeutiger und führen im Schadensfall nicht zu Streitigkeiten.

Hier dazu ein Beispiel:

Versicherte Gefahr  Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Fahrrades durch:

1. Diebstahl, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war

.

 

Die Antworten sind ja eigentlich schon gegebeben. Nur noch einmal konkret zur Fragestellung. Ein normales, separates Fahrradschloss reicht. Nachweisen kann man es nicht. (Bei einem normalen Schloss mit Schlüssel solltest Du diesen am besten noch haben. Bei meinem Zahlenschloss gäbe es gar keinen Nachweis)

Wichtig im Schadenfall ist es, diese Details gleich bei der Anzeige durch die Polizei festhalten zu lassen. Wenn das in der Diebstahlanzeige vermerkt ist, kann ein Schadensachbearbeiter das kaum in Zweifel ziehen.

Deine Versicherungsbedingungen sind für dich im Diebstahlfall eine KATASTROPHE: Das feste (Standard-)Schloss gilt nicht, aber im Hausflur gibt es keine Möglichkeit das versichererseits geforderte Schloss zu verwenden...

Heißt im Klartext: Du bist nicht versichert!

Zieh' also die Konsequenzen.

Diese Antwort ist doch inhaltlich Unfug! Die Bedingungen besagen, dass ein evtl. fest am Fahrrad verbautes Speichenschloss / Rahmenschloss nicht als ausreichende Sicherung angesehen wird. Jedes geeignete handelsübliche Fahrradschloss, was nicht mit dem Fahrrad verschraubt ist, wird jedoch akzeptiert - es gibt hier also kein Problem für den Fragesteller.