Darf ein Arbeitgeber eine Stellenanzeige aufgeben, bevor er den Mitarbeiter dieser Stelle kündigt?

9 Antworten

ja, das darf er. Mich würde allerdings der Kündigungsgrund interessieren. Da kommt ja eigentlich nur eine personenbedingte Kündigung in Betracht.

midgard535 
Fragesteller
 28.11.2013, 18:00

genau. AG hat ja noch nicht gekündigt, sucht aber schon einen neuen mitarbeiter für diese position. da muss er doch genau dann, wenn er einen neuen mitarbeiter hat, dem bisherigen eine verhaltensbedingte kündigung geben, obwohl er voher noch niemals eine abmahnung ausgesprochen hat. das kann man doch dann nur fingieren, anders geht es ja nicht. und mit sowas kommt ein AG durch?

Gugu77  30.11.2013, 22:22
@midgard535

Wenn es soweit sein sollte und nachdem tatsächlich deine schlimmsten Vorstellungen eintreten der AG dem AN personengebunden kündigen will, kann er das nicht, denn dem gehen tatsächlich abmahnungen voraus. Der hat arbeitsrechtlich keine Chance.

Außer der Erklärung, dass der Bereich ausgeweitet werde sollte, kann es noch sein, dass das Unternehmen Werbung machen will. Tatsächlich nutzen manche Firmen Stellenangebote als Werbung für Ihr Unternehmen...

Ich schätze du kannst mit dem Betriebsrat über deine Beunruhigung sprechen oder eben leider das Ganze verdrängen.

Der AG darf jederzeit eine Stellenanzeige aufgeben. Woher willst Du wissen, dass es nur eine Stelle gibt, für die die Anzeige passt? Ist der Betrieb so klein?

Falls es sich um keinen Kleinbetrieb mit weniger als 11 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijobs werden entsprechend aufgerechnet) handelt, kann betriebsbedingt der jetzige MA auch nicht so einfach gekündigt werden. Das ginge ja nur personen- oder verhaltensbedingt. Sollte das der Fall sein, würde ich als AG auch nach Personal suchen und als AN würde ich mir dann auch so meine Gedanken machen (wohlwissend, warum der AG jemanden sucht).

midgard535 
Fragesteller
 28.11.2013, 17:57

Nein der Betrieb hat ca. 170 Mitarbeiter aber nur eine einzige Position die zu dieser Stellenanzeige passt. AG findet also jemanden auf die Stellenanzeige stellt den ein. Der bisherige Mitarbeiter muss also gekündigt werden, was betriebsbedingt ja nicht geht. Also muss genau in dem Moment ein Verhalten des Mitarbeiters auftreten, damit eine Kündigung gerechtfertigt ist (bis jetzt hat der Mitarbeiter noch nie eine Abmahnung bekommen) Wäre das dann nicht sehr merkwürdig?

DerHans  28.11.2013, 19:46
@midgard535

Der Arbeitgeber hat Direktionsrecht. Vielleicht hat er mit dem jetzigen Stelleninhaber ja etwas anderes vor.

Hexle2  28.11.2013, 20:31
@DerHans

@midgard535. Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, frag doch mal da nach. Die müssten über Personalplanung unterrichtet sein. Vielleicht können die Dich ja beruhigen.

 Also muss genau in dem Moment ein Verhalten des Mitarbeiters auftreten, damit eine Kündigung gerechtfertigt ist (bis jetzt hat der Mitarbeiter noch nie eine Abmahnung bekommen) Wäre das dann nicht sehr merkwürdig?

Das wäre mehr als merkwürdig und sehr unwahrscheinlich. Außerdem kann außer bei groben Verstößen die eine fristlose Kündigung rechtfertigen nicht so einfach gekündigt werden.

@DerHans. Direktionsrecht hin oder her, wenn ein AN für eine bestimmte Tätigkeit eingestellt wurde und dies vertraglich festgelegt ist, kann der AG ihn nicht nach Belieben einfach versetzen. Dem Direktionsrecht sind auch (zum Glück) Grenzen gesetzt.

I

Natürlich darf er das und letztendlich kann ihn auch niemand daran hindern... Du darfst Dir z.B. auch einen neuen Arbeitsplatz suchen, also Bewerbung schreiben, bevor Du gekündigt hast...

grundsätzlich darf er das. wann und wen er einstellt ist seine angelegenheit

Wieso hast du Angst gekündigt zu werden? Der Arbeitgeber möchte vielleicht zwei Mitarbeiter haben die sich in deinem Bereich auskennen. damit er nicht dumm da steht wenn dir etwas passiert oder du kündigst,