fristlose Kündigung im Krankenstand

10 Antworten

Das faxen der Bescheinigungen reicht alleine nicht, auch der Beleg über die stationäre Aufnahme muss im Original vorliegen - wie die eigentliche AU auch, was hier der 22. gewesen wäre

Allerdings liegen hier Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung nicht begründen würden - es erging keine Abmahnung, eine AU wurde vorgelegt - wenn vielleicht auch verspätet, eine Bescheinigung für die Aufnahme liegt nicht vor.

Der AG darf jederzeit kündigen - auch während des Krankenstandes, es ist leider ein weit verbreitetes Märchen aus dem Reich der Mythen und Sagen, dass dem nicht so wäre. Eine Kündigung während der Krankheit ist also grundsätzlich zulässig, nur wegen einer Krankheit ist dies an ganz bestimmte Bedingungen gebunden.

Wenn der AG nicht auch schon vorsorglich auch fristgerecht gekündigt hat (was man immer tun sollte als AG), ist in jedem Falle gegen die vorzugehen - und sei es, sie nur in eine fristgerechte umzuwandeln.

Sind die Krankschreibungen nachweislich beim ARbeitgeber eingegangen? Dann kann er nicht kündigen! Gibts einen betriebsrat, dann wende dich an diesen. Ansonsten Kündigungsschutzklage erheben. Ein Anwalt wäre eine gute Idee.

Aus gesundheitlichen gründen kündigen kann er dir nur, wenn absehbar ist, dass du nicht mehr in der Lage sein wirst in dem Beruf tätig zu sein o.ä.

Ja, ein Betrieb kann durchaus während der Krankheit kündigen. Auch wenn viele Leute dummerweise immer wieder was anderes behaupten.

Die restlichen Umstände finde ich aber recht zweifelhaft. Wenn der Betrieb (durch die Mutter) telefonisch am ersten Tag informiert wurde (und zusätzlich durch das Fax mit der Einweisung), kann von unentschuldigt ja nicht die Rede sein.

Es ist die Frage, wann die AU-Bescheinigung beim Betrieb gelandet ist. Vielleicht war ihm das zu spät, aber das rechtfertigt meines Erachtens keine Kündigung und würde ebenfalls nicht unter den Vorwurf "unentschuldigt" fallen.

Um den Fall genau beurteilen zu können, wäre mehr Info erforderlich. Probezeit, Dauer der Betriebszugehörgkeit, Betrießsgröße...?

Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass eine Klage vorm Arbeitsgericht Sinn machen würde. Dazu braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, aber ohne Beistand und Fachwissen ist man halt schlechter dran. Als Gewerkschaftsmitglied könntest du dabei Rechtsschutz bekommen.

Die Arbeitsagentur musst du aber trotzdem informieren.

Ja, geh zum Anwalt, leg Kuendigungsschutzklage ein. Grundsaetzlich können auch Erkrankte gekündigt werden, aber nur wenn die Krankheit sehr lange dauert und nicht fristlos.

PeterSchu  31.10.2012, 12:57

"Grundsaetzlich können auch Erkrankte gekündigt werden, aber nur wenn die Krankheit sehr lange dauert und nicht fristlos."

Das stimmt nur dann, wenn man wegen der Krankheit gekündigt wird. Was ja hier nicht der Fall ist.

leider steht hier nichts von deinem arbeitsverhaeltnis !

wenn du noch in der probezeit bist, hast du keine chance !