Kündigung per Einschreiben dauert seltsamerweise sehr lange?
Guten Tag zusammen, ich habe eine fristlose Kündigung per Einschreiben versendet. Die fristlose Kündigung kommt zu stande da der Vertrag nicht rechts mäßig war und deshalb nichtig. Nun kann man im Internet der DHL nachschauen ob das Einschreiben angekommen ist. Dort steht:" Die Sendung wurde am 15.12.2016 eingeliefert und befindet sich in der Zustellung." Seltsamerweise hat der Typ in der Postfiliale voher mir zugesichert das es nur einen Tag braucht bis der Brief ankommt. Nun haben wir den 20.12.2016. (also 5 Werktage).
Kann es sein das der Arbeitgeber den Brief nicht angenommen hat? Und wenn er es nicht getan hat, ist meine Kündigung trotzdem rechtsgültig? Das Doofe ist ich hab erstens, schon einen neuen Job und zweitens bekomme ich immernoch die Zeitungen zugeschickt welche ich verteilen soll. Aber ich hab kein bock das zu machen und ich darf laut Vermieter die Zeitungen da nicht liegen lassen. Also trage ich sie aus.... Was würdet ihr an meiner Stelle tun?
Lieben Gruß und danke für die Antworten
RobRuess
6 Antworten
Welche Art Einschreiben?
Einschreiben + Rückschein kann noch auf der Post liegen weil der Empfänger nicht angetroffen wurde.
Wird es von da nicht im Laufe der Woche abgeholt, geht es an dich zurück.
Die Kündigung gilt erst als zugestellt wenn der AG die Möglichkeit hat sie zu lesen.
Hast Du mal darüber nachgedacht, daß die von DHL in der Sendungsverfolgung übermittelten Daten möglicherweise schon längst veraltert sind? Das wäre nicht das erste Mal, daß ich eine Sendung schon seit Tagen auf dem Schreibtisch liegen habe, während im Web-Interface zu lesen ist, die Sendung wäre noch im Verteilzentrum.
Im Zweifelsfall mußt Du mal bei DHL anrufen und nachfragen.
Du solltest mit deinem Arbeitgeber REDEN !!!!!
Schreib doch endlich welche Art Einschreiben.
Es gibt ja Einschreiben + Rückschein und Einwurfeinschreiben.
Es gibt Telefon. Was du gerade machst ist Arbeitsverweigerung. Dein Arbeitgeber kann dich für die liegen gebliebenen Zeitungen haftbar machen.
Wenn es kein Einwurfeinschreiben war, kann es sein, dass dein Brief noch "zur Abholung" auf dem zuständigen Postamt lagert.
So lange dein Arbeitgeber keine Kenntnis von deiner Kündigung hat, gilt sie auch noch nicht als ausgesprochen und hat in der Folge daraus keine Wirksamkeit.
Die Geschichte mit der Nichtigkeit ist eine heiße Kiste. Welcher Sklaventreiber stellt heutzutage noch nichtige Verträge auf? Das ist auch durchaus anfechtbar und dann entscheidet ein Richter. Bis zu der Entscheidung ist in dem Fall dein Arbeitsvertrag weiterhin gültig. Da warst du wohl etwas voreilig mit dem Arbeitsplatzwechsel?
Kann man nicht auch durch schlüssiges Handeln fristlos kündigen? Also ein nicht mehr erscheinen... :-D
Nein.
Schlüssiges Handeln gilt nur bei zustande kommen von Verträgen, für deren Kündigung meistens jedoch nicht.
Kündigungen bedürfen der Schriftform! Egal um welche Kündigung es sich handelt.
Geht nicht der Offizielle Arbeitgeber ist am anderen Ende von Deutschland.