Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter intern in eine andere Abteilung versetzen obwohl der Arbeitsplatz nicht weg gefallen ist?

13 Antworten

Bisschen wenig Info zum Verständnis.

Generell darf er das aber, ja.

Was anderes wäre es z.B. wenn konkret ein Einsatzort im Vertrag steht und Du plötzlich in euine ganz andere Stadt versetzt werden sollst.

Das müßte dann abgeklärt werden.

Selbstverständlich. Manche AGs legen Wert auf Rotation, so daß jeder Arbeitnehmer jeden Posten mal kennenlernt, oder er hat schlicht an einer Stelle gerade Not am Mann, daß er jemanden braucht, der dort einspringt oder was besser macht als die bisherige Kraft dort... es hängt immer von den Umständen ab, und manche sind für den Arbeitnehmer auch eine Verbesserung, nicht zwangsläufig eine Verschlechterung. Wer an einer unwichtigen Stelle gute Arbeit leistet, muß damit rechnen, an eine wichtigere Stelle versetzt zu werden, damit er dort auch seine Qualität unter Beweis stellt.

Was steht zur Tätigkeit im Arbeitsvertrag? Gibt es eine Klausel dass man Dich auch auf anderen zumutbaren und angemessenen Arbeitsplätzen einsetzen darf?

 Ist mit der Versetzung auch eine Änderung des Lohns/Gehalts verbunden und wenn ja, in welcher Weise? Gibt es einen Betriebsrat? Der hat bei Versetzungen nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitspracherecht.

Ohne nähere Infos wird man Dir nicht sagen könne, ob Dein AG zum Versetzung berechtigt ist oder nicht.

Grundsätzlich ja, wenn es um vergleichbare Aufgaben handelt. Ein Innendienst-Verkäufer kannst du im Einkauf versetzen, aber nicht im Lager.

Ausnahmen gibt es nur, wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Tätigkeit beschrieben ist wie Buchhalter oder (Außendienst)Verkäufer.

So etwas ist meist vorsorglich im Arbeitsvertrag beinhaltet, lies Deinen mal aufmerksam durch.

Warum sollte der Arbeitgeber einen bestimmten Arbeitsplatz denn nicht mit der, nach seiner Meinung, bestmöglichen Besetzung belegen?

Vielleicht meint er auch, daß Deine Stärken auf einem anderen Platz besser zur Geltung kommen.