Nebenkosten nach Trennung und Auszug weiter bezahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich bist Du als Mitmieter für die Pflichten aus dem Mietvertrag mitverantwortlich. Dies betrifft aber in erster Linie die Miete ansich, die Fürsorgepflicht für die Wohnung, die Übergabe in einwandfreiem Zustand, etc. In einem Trennungsfall wie Deinem muss man aber die Zahlungspflicht für Nebenkosten differenzieren, und zwar in verbrauchsabhängige Nebenkosten (bezahlt man meist an Drittanbieter) und in fixe Nebenkosten (--> bezahlt man an den Vermieter). Hast Du den Vermieter schriftlich über Deinen Auszug (mit Datumsangabe) informiert? Falls nicht: Sofort nachholen! Die Nebenkosten Wasser werden üblicherweise an den VM bezahlt. Wenn der VM über den Auszug informiert ist, dann wird ab dem Tag nach dem Auszug die Berechnungsbasis für die Abrechnung von 2 Personen auf 1 Person geändert, was den NK-Anteil für Wasser entsprechend senkt. Dasselbe gilt für Heizung. Falls aber Heizung über einen Drittanbieter direkt bezogen wurde (z. B. Gas über die Stadtwerke), dann sollte man am Auszugstag den Zählerstand ablesen und diesen den Stadtwerken mitteilen. Am besten, den Vertrag zu diesem Tag kündigen und die Ex muss dann einen eigenen, neuen Vertrag abschliessen. Diese Vorgehensweise gilt auch für Strom. Hast Du die Zählerstände für Gas (falls genutzt) und Strom am Auszugstag abgelesen? Ich befürchte mal, nein. Dann sofort nachholen. Besser jetzt einen Zählerzwischenstand als gar keinen Zählerstand. Mit diesem Zählerstand kannst Du der Ex dann nachweisen, dass jeder Verbrauch, der danach getätigt wurde, von ihr alleine zu bezahlen ist. Da Telefon und Internet sowieso über ihren Namen läuft, ist die Sache hier einfach. Ab dem Tag Deines Auszugs musst Du für diese Kosten ihr gegenüber nicht mehr aufkommen. Sie ist schliesslich alleiniger Vertragspartner mit dem Telefonanbieter.

Die fixen Nebenkostenposten wie z. B. Müll, Allgemeinstrom, Hauswart, etc., die an den Vermiter bezahlt werden - da siehts schlecht aus. Die musst Du bis zum Mietende mittragen. Das sind die festen Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig berechnet werden, sondern dem Wohnobjekt direkt zugeordnet sind.

Wenn Du inzwischen eine neue Wohnung hast, kannst Du dies auch mit dem neuen Mietvertrag sowie Deiner Einwohnermeldeamtanmeldung beweisen.

Was mich etwas irritiert ist, dass Du Dich darüber ärgerst, dass sie Dir Pay-TV schauen verboten hast. Du wohnst doch gar nicht mehr dort, kannst also dieses Pay-TV sowieso nicht mehr nutzen?

Ich hoffe, Du hast noch den Schlüssel zur Wohnung. Du hast schließlich zu 50% Fürsorgepflicht für die Aufrechterhaltung eines guten Zustandes der Wohnung. Wenn irgendwas passiert und Du nicht in die Wohnung kannst, weil Du den Schlüssel z. B. der Ex gegeben hast, kann Dich der Vermieter trotzdem haftbar machen für eventuelle Schäden.

Fazit: Alle Nebenkosten musst Du bis zum Mietende nicht mittragen, aber gewisse Nebenkostenposten schon.

bwhoch2  19.11.2012, 20:48

Achtung: Genau darauf achten, wo Du Möglichkeiten hast und wo nicht. Alle Zähler, auf denen Zahlen stehen ablesen, wenn irgendwie möglich. Das geht in Deiner Situation vermutlich nur dann, wenn Dich Deine Ex in die Wohnung läßt oder bei Zählern, die außerhalb der Wohnung sind. Einfach in die Wohnung eindringen, ist Dir vermutlich polizeilich verboten. Gibt es Versorgungsverträge, die nur auf Dich laufen, diese sobald wie möglich kündigen. Einseitige Kündigung von gemeinsamen Verträgen ist nicht möglich. Wenn es dumm läuft, zahlst Du noch lange für die gemeinsamen Stunden Deiner Ex mit ihrem neuen Lover mit, ohne dass Du wirklich was machen kannst. Denn was meinst Du wird der Vermieter Dir sagen, wenn Du behauptest, Du wärest ausgezogen und deshalb fällt für Dich kein Wasser mehr an? Er wird sagen, dass regelmäßig zwei Personen gesehen werden, die bei der Wohnung ein- und ausgehen. Also wird auch für zwei Personen abgerechnet. Du wirst allenfalls die Chance haben, dass Du das zuviel bezahlte bei Deiner Ex verlangst bzw. einklagst. Viel Erfolg dabei!

Du musst Dich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen und ihm kurz eure jetzige Situation schildern. Wenn Sie einwilligt, kann der Mietvertrag sofort auf sie alleine umgeschrieben werden und somit wärst Du aus allen Verpflichtungen raus!

Alles gute für deine Zukunft.

bwhoch2  19.11.2012, 20:50

Aber auch nur, wenn der Vermieter das mitmacht und dieser wird das kaum tun, solange er nicht von Deinem "Nachfolger" z. B. auch im Mietvertrag gefolgt wird und dieser eine ausreichende Bonität vorweisen kann.

Feenstadt  20.11.2012, 02:56
@bwhoch2

Hör mal zu, ich arbeite in der Branche, also komm mir bitte nicht mit schwachsinnigen Klugscheißereien!

Sie kann den Vertrag alleine weiterführen, sofern sie die Mietzahlungen auch ohne ihren Ex-Partner tätigen kann und das auch ohne "Nachfolger"!

Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, ist dieser auch nur von beiden gemeinsam kündbar. Es sei denn der Vermieter entlässt (schriftlich!) den ausziehenden Mieter aus dem Mietvertrag. Wenn Sie beide den Vertrag unterschrieben, so müssen Sie auch bis Mietende für alle Kosten und Pflichten aus dem Vertrag einstehen. Was privat in der Wohnung läuft, kann dem Vermieter egal sein. Sollte Ihre Ex nach dem 31.1. noch immer in der Wohnung bleiben, bleibt nur der gerichtliche Weg über die Klage zur Zustimmung zum Mietvertragsende. Auf Wunsch geht das natürlich auch schon früher, kostet aber Gerichtskosten.

JA wir sind beide im Mietvertrag als Mieter aufgeührt

und genau da liegt die Krux: Wie ihr das unter euch regelt ist eure Sache - aber gegenüber dem Vermieter haftet ihr beide gesamtschuldnerisch für die Miete, Nebenkosten, fristgerechte Räumung und evtl. Schadenersatz bis zum 31.1.2013.

Der Vermieter kann sich an jeden Mietvertragspartner, den Mietvertrag unterschrieben hat, wegen der gesamten Kosten wenden. Das bedeutet, Ihr Vermieter ist der Ansprechpartner für diese Wünsche. Sie können ihn bitten, die gesamten Kosten für die Wohnung ausschließlich von ihrer Ex Partnerin einzuziehen. Wenn er das nicht macht, dann müssen Sie sich mit der Ex selbst einigen. Sie können das spätestens vor Gericht klären lassen.