Ist ein 12 Stunden Dienst in der Pflege erlaubt?

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Im Arbeitszeitgesetz ArbZG § 7 "Abweichende Regelungen" sind Ausnahmen zur Arbeitszeitbestimmung des § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" formuliert, d.h. also erlaubte Abweichungen von der maximalen Arbeitszeit von 8 Stunden (bzw. 10 bei Ausgleich) täglich.

Diese Ausnahmen von den in § 3 genannten maximalen Arbeitszeiten sind aber nur durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung erlaubt. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 können

die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung,
Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend [angepasst werde].

Unabhängig von solchen Regelungen aufgrund von Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann von den Bestimmungen des Gesetzes nach § 14 "Außergewöhnliche Fälle" Abs. 2 Nr. 2 abgewichen werden u.a.

[...] bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen [...].

Ob die formalen (z.B. Regelung im Tarifvertrag) oder inhaltlichen (z.B.
außergewöhnliche Fälle) Voraussetzungen für die Abweichungen von den
maximalen gesetzlichen Arbeitszeiten in Deiner Situation gegeben sind, kann ich nicht beurteilen.

Im öffentlichen Dienst ist eine geplante Arbeitzeit von 11 Stunden nicht zu überschreiten. Das kann mit Anrechnung der Pausen eine Anwesenheit bis zu 12 Stunden bedeuten.

ich glaube, gerade in pflegeberufen gibt es da ausnahmeregelungen.

TimF89 
Fragesteller
 08.01.2016, 12:35

Aber wo sind diese zu finden?

Hexe121967  08.01.2016, 12:42
@TimF89

bei deinem arbeitgeber müsste einsehbar sein, nach welchen verordnungen und gesetzen die arbeitszeiten festgelegt sind.

Ich glaube das ist normal