Arbeitsrecht - Pausen - Nachtwache alleine...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast keine Chance, Deine Forderung durchzusetzen, da sie unberechtigt ist! Gesetzliche Pausen gemäß ArbZG müsen (vom Arbeitgeber) gewährt und (vom Arbeitnehmer) genommen werden, und zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Folgerichitg werden sie auch nicht bezahlt!

Wenn ein Mitarbeiter Pausen nicht nimmt, hat er selber schuld. Der Arbeitgeber hat auf jeden Fall das Recht (und die Pflicht), die gesetzlichen Pausen aus den Arbeitszeiten herauszurechnen, da sie ja hätten genommen werden müssen. Hier hilft kein Jammern "Ich konnte ja nicht, weil..." usw. Noch einmal: Jeder der beiden Vertragsparteien (AG sowie AN), der sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen hält, verstößt gegen das Gesetz!

Zwar ist es so, dass der AG die Möglichkeit zur Pause schaffen muss (da der Mitarbeiter diese ja auch außerhalb des Gebäudes verbringen kann), aber der Mitarbeiter muss sie auch einfordern - und wenn er den Laden abschließt und ein selbstgemaltes Schild "Pause" an die Tür hängt... Gruß Nightstick

pausen sind freizeit...und der mitarbeiter kann den arbeitsplatz verlassen - das muss der arbeitgeber so einrichten....ansonst ist es keine pause....

"der mitarbeiter ist nicht selber schuld"

@ischdem

@ischdem - Du hast meine Antwort nicht richtig gelesen - steht alles drin !!

Und der Mitarbeiter ist (in gewisser Weise) doch selber Schuld!

@verreisterNutzer

Du hast schon recht, ich trage durchaus eine Mitschuld. Allerdings glaube ich, dass es im Falle eines rechtstreits auf die Einstellung des Richters mit ankommt, denn hier würde eine Pause gleichzeitig Verletzung der Aufsichtspflicht bedeuten. Zum Glück ist das Thema durch, der Arbeitgeber hat von sich aus eingelenkt, wahrscheinlich, weil Folgekosten noch höher wären.

@Esser611

Um das Thema abzuschließen: Wenn ich in meiner (gesetzlich vorgeschriebenen) Pause das Gebäude verlasse, kann ich als Arbeitnehmer grundsätzlich keine Verletzung der Aufsichtspflicht begehen. Naürlich müsste ich den Arbeitgeber vorher darauf hinweisen. Für diese Zeit muss er dann Ersatz stellen! Tut er das nicht, ist das alleine dem Arbeitgeber als sog. "Organisationsverschulden" zuzurechnen.

Aber schön zu lesen, dass sich endlich einmal ein Fall geklärt hat ... :-))

ich würde den betriebsrat einschalten......ansonsten gewerkschaft....aber wenn man nicht mehr angestellt ist ...ist es schwer über den betriebsrat oder mitarbeitervertretung etwas zu reglen.

Hallo Esser611!

Es wird schwierig sein, Deinen Fall aus der Ferne und ohne exakte Kenntnis des Arbeitsvertrages zu beurteilen.

Pausen gem. § 4 ArbZG müssen - auch in tarifgebundenen Berieben - zwar vom AG gewährt werden (Organisationsverantwortung), über deren Bezahlung bzw. nicht-Bezahlung steht da jedoch nichts. Das regelt alleine der Arbeitsvertrag (bzw. Tarifvertrag).

Anspruch auf Zuschläge, wenn es diesen grundsätzlich gibt, hast Du in jedem Fall nur für vergütete Arbeitszeit - doch das wären dann die nicht gewährten Pausen.

Das Verlassen des Betriebsgeländes ist nach Aufassung des BAG übrigens kein "hartes" Kriterium für die tatsächliche Gewährung der Ruhepause.

Ich würde zuerst einmal ganz höflich aber mit Nachdruch und auf jeden Fall schriftlich für sämtliche - aus betrieblichen Gründen (Nachweis!) - nicht gewährten Ruhepausen die Vergütung einfordern.

Dann hast Du gerne einen "Schuss" frei beim Arbeitsgericht - Deine Erfolgsschancen stehen meiner Einschätzung nach aber etwa 50/50!

Einen Anwalt brauchst Du bis dahin noch nicht zwingend.

Viel Erfolg!

Was sagt denn der Personalrat dazu?

PS.

Ein paar Absätze (enter)

würden Deine Frage lesefreundlicher gestalten

Jo, danke, beim nächsten mal...

Gibt keinen Personal / Betriebsrat.

@Esser611

Beratung aus der Ferne ist da echt schwierig.

Ist bei Dir nix gewerkschaftsmässiges in der Nähe?

In welcher Gegend und welchem Arbeitgeberumfeld spielt denn Deine Geschichte?