wie sieht der tarifvertrag bei kaufland aus als teilzeitkraft?

2 Antworten

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Für den Einzelhandel in NRW gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. D. h., dein Arbeitsvertrag muss die Zuschläge regeln oder sich auf einen Tarifvertrag beziehen. Sollte der Manteltarifvertrag für den Einzelhandel für dich Anwendung finden, kannst du hier die Zuschläge http://www.rechtsrat.ws/tarif/einzelhandelnrw/05.htm#7 ablesen.

Pausen werden übrigens nie bezahlt.

Dann schau doch einfach mal selbst im anzuwendenden Tarifvertrag nach.

Wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist, weil dies entweder arbeitsvertraglich so vereinbart wurde oder weil es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handelt, muss der am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme vorliegen. Wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist, weil der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist UND der Arbeitgeber tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband, dann kannst du dich bei "deiner" Gewerkschaft schlau machen. Wenn aber keine der oben genannten 3 Voraussetzungen erfuellt ist, ist auch kein Tarifvertrag anzuwenden und du musst in deinem Arbeitsvertrag nachsehen.