Ist dieser "Tierschutzvertrag" rechtswirksam?

Der "Tierschutzvertrag" - (Recht, Tiere, Haustiere)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein solch ein Vertrag ist nicht rechtswidrig. Hier wird es ganz gut erklärt: http://www.kaninchenwiese.de/anschaffung/schutzvertraege/

das "nicht" gehört weg. Korrektur: Solch ein Vertrag ist rechtswidrig.

@VanyVeggie

Danke für den Link. Das hilft mir ungemein weiter. :)

@KuroTsukino

Danke für´s Sternchen. :)

Das ist ein ganz normaler Vernmittlungsvertrag wie es die meisten Tierheime / Tierschutzvereine handhaben.  Das ist alles rechtens.

Endlich kommentiert hier mal ein echter Experte für Recht. Dankeschön!

Wenn der Vertrag nicht unterschrieben wird, gibt das Tierheim das Tier nicht ab. Soweit ich gelesen habe, ist ein solcher Vertrag üblich, wenn man sich ein Tier aus dem Tierheim holen will. Du kannst ja auch zu einem Züchter gehen, oder in ein Zoofachgeschäft, keine Ahnung wie die das handhaben.

Das ist schon richtig. Daran dass man den unterschreiben muss, besteht auch kein Zweifel. Es geht mir nur um die Rechtswirksamkeit des Vertrages, weil der "Übergeber" sich dabei das Recht vorbehält jederzeit hierher zu kommen und Zugang zur Wohnung zu verlangen, und das Tier mitzunehmen, wenn er Diesen nicht bekommt.