Ist diese Aussage Strafbar.?

5 Antworten

Es kommt, wenn tatsächlich Ehrverletzungen vorliegen, der Straftatbestand der Beleidigung in Betracht. Geschützt ist die innere Ehre und die äußere Ehre, während ersteres den Grad der eigenen persönlichen Wertgeltung umschreibt und die äußere Ehre das Ansehen vom möglichen Opfer in der Gesellschaft ist. Eine Beleidigung könnte nach herrschender Meinung nicht nur begangen werden bei verbalen Äußerungen, sondern auch bei Gesten (Mittelfinger, Scheibenwischer). Auch das verächtliche Duzen einer Person könnte zB. eine Beleidigung darstellen.

Ob jetzt Äußerungen von deiner Chefin wie: "ich mach dich fertig" eine Beleidigung sind, sehe ich schwierig und würde ich auch verneinen. Dazu fehlt es einfach an einem konkreten Unwerturteil deiner Person. Was aber interessanter ist, ist das Anschreien. Ein Anschreien wäre dann eine Beleidigung, wenn es nicht als Verfehlung zu werten ist (im Streit mal lauter geworden), sondern bewusst dazu eingesetzt wird dich zu schikanieren und runterzumachen. Da kommt es natürlich auf Ausmaß und den konkreten Fall an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Anzeige bringt nichts, da nicht öffentliches Interesse

gehe zum Betriebsrat

wechsel die Stelle

Ja, ist strafbar.

Am besten wäre es ja wenn du es aufnimmst, weil so bringt eine Anzeige wahrscheinlich nichts.

Wer sowas sagt hat sie nicht alle. Ich würde dort kündigen