Anzeige / Stalken?
Eine Freundin von mir hat ein kleines Problem, sie hat mich schon gefragt wie es abläuft mit Anzeigen etc. Es geht darum, dass ihr Ex Freund sie anzeigen will wenn sie ihn weiterhin „stalkt“.
Leider kann ich ihr da nicht viel zu sagen, da ich mich damit nicht So auskenne und deshalb frage ich nun euch.
Ihr wurde „gedroht“, dass Sie angezeigt wird, wenn sie Ihn stalkt oder Informationen über ihn heraus findet. Z.b. mit anderen Personen Kontakt hat, die ihn kennen und diese Leute ihr dann erklären was er tut etc.
Ist das strafbar für meine Freundin wenn sie Dinge von ihrem Ex Freund mit bekommt / erfährt obwohl er es nicht will.?
Falls etwas unklar ist, einfach in die Kommentare schreiben, versuche es dann klar zu stellen! Schönen Abend
3 Antworten
Er kann sie anzeigen wenn sie ihn oder sein Umfeld immer wieder kontaktiert, ihn beobachtet etc obwohl er das nicht will. Sie soll es einfach lassen.
Man weiß nicht was die Ex des Jungen macht, deshalb hab ich beschrieben wann er sie anzeigen könnte.
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5.
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
Wie soll das jetzt helfen? Den Tatbestand kann jeder nachlesen.
Da steht genau drin was Strafbar ist und was nicht und das einfache Nachfragen über Freunde oder sich informieren gilt nicht als Straftat. Daran kann man sich orientieren ob ein Tatbestand erfüllt ist deine Antwort weiter oben hilft ihr 0 weiter also halt dich bedeckt wenn du keine Ahnung hast
.... was ja nur bedeuten kann, dass DU sie Null verstehst......
Der Stalkingtatbestand erfordert schon mehr, als nur im Bekanntenkreis nachzufragen , was denn so der Ex treibt.
Es gibt ein Urteil, dass Stalking erst bei mehr als 100 anrufen am Tag!!, erfüllt ist.
Das mit den 100 Anrufen muss nicht sein wenn auch andere Sachen gemacht werden.
Nur als Beispiel. Es ist halt gefordert, dass das "Opfer" stark beeinträchtig wird. Im Freundeskreis nachfragen gehört unter Garantie nicht bestraft!
Nein, aber “nur“ 10 Anrufe reichen aus.
Hast du dazu ein Urteil/Link?
Nein, ich hab's selbst erlebt. Bei Anrufen zu jeder Tageszeit und vor allem nachts reichen auch weniger Anrufe. Wenn noch andere Dinge dazu kommen kann man Anzeige erstatten.
Anzeige erstatten ist nicht Straftat begangen. Gab es ein Urteil zu deiner Anzeige?
Einstweilige Verfügung, er durfte sich mir nicht nähern und mich auf keiner Weise kontaktieren.
Was ja nichts über die Strafverfolgung aussagt........
Ohne Strafverfolgung kein Urteil....
Beim Stalking kommt es darauf an was, wie, wann und wie lange eine Person etwas tut. Man muss nicht x mal anrufen oder sonstiges, jeder Fall ist individuell und wird auch so behandelt.
Also auf gut Deutsch: dein Verfahren wurde eingestellt!
Kannst du nicht lesen?
Definitiv! Kannst du nicht (verständlich!) schreiben? Wo steht bei dir etwas von einer Strafe, die gegen den Starker ausgesprochen wurde?
Einstweilige Verfügung... Kontaktverbot... Ortsverbot... Geldstrafe uA wegen Belästigung (es waren insgesamt 4 Tatbestände erfüllt und aufgeführt).
Trotzdem weiß ich nicht wie du auf die 100 Anrufe kommst?
Die 100 Anrufe stammen aus einem Urteil über Stalking.
Wird eines von vielen sein.
Das müßte schon so geschehen, dass der Ex dadurch in seiner Lebensführung stark beeinflußt würde.. Das was die Freundin vom FS (es sind doch immer die Guten, die für andere hier nachfragen ; - ) machen würde, erfüllt den Tatbestand nicht.