Dienstwagen nutzung Privat

6 Antworten

Die Fahrt zum Becker ist eine Privatfahrt. Wenn die Nutzung des Dienstwagens nur für geschäftliche Zwecke erlaubt ist, dann ist die Festlegung eindeutig. Wenn du das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen darfst, dann spielt die Fahrt zum Becker keine Rolle. Dann trägst du eben ins Fahrtenbuch, Privatfahrt mit den Kilometern ein, so du ein Fahrtenbuch führen musst. Private Fahrten kann dein Chef nicht steuerlich geltend machen, geschäftliche hingegen schon.

Wenn die Bäckerei auf dem Weg zum Kundenoder dienstlichen Zweck liegt und du nach dem Bäcker auch direkt dorthin fährst so ist es ein Mischfaht. Schau mal bei VIMCAR nach dort ist es recht ausführlich beschrieben.

Wenn du den Wagen nur dienstlich nutzen darfst, so gilt das nur auf direktem Weg von und zur Arbeit. Alles andere wäre Private Nutzung. Wenn zig Kilometer im Fahrtenbuch fehlen, so kann dir dein Chef schon Ärger bereiten.

Wenn du zum Bäcker fährst und da nicht gerade was betriebliches machst, ist das privat :)

Fahr mit dem Fahrrad oder laufe zum Bäcker... somit wären alle Unklarheiten beseitigt!