Ist die Beratung beim Betriebsrat Arbeitszeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, ist es. Laut Betriebsverfassungsgesetz §39:

"(3) Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers."

Allerdings sollte man sich dazu beim Vorgesetzten abmelden.

Laut den Informationen die ich entnehmen konnte, kann man mit dem Betriebsrat bestimmte Zeiten regeln, in denen der AN zur Beratung geht.

Diese Zeiten werden/müssen vom AG bezahlt werden.

arbeitszeit