Muss ein Termin beim Betriebsrat als Arbeitszeit bezahlt werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist genau so, wie lenzing42 es mit Verweis auf § 39 BetrVG mitgeteilt hat: Ein Arbeitnehmer kann den Betriebsrat während der Arbeitszeit aufsuchen und muss diese Zeit, die er beim Betriebsrat zubringt, nicht nacharbeiten (natürlich muss er sich beim Vorgesetzten abmelden und darf vom Besuch nur abgehalten werden, wenn dem - wirklich sehr wichtige- betriebliche Belange entgegen stehen).

Aber: Sucht der Arbeitnehmer den Betriebsrat allerdings außerhalb seiner eigenen Arbeitszeit auf, kann er sich die dort verbrachte Zeit nicht als zusätzliche Arbeitszeit (z.B. alsMehrarbeit o.ä.) gutschreiben.

Der Antwort von lenzing42 ist in allen Punkten zuzustimmen.

Ich weiss nicht ob folgendes hilfreich ist, ergibt sich aber aus der Logik: Wenn der AG eine Stellungnahme vom Betriebsrat einfordert ( Zum Beispiel: Wenn es um eine Abmahnung gegen den AN geht ) dann muss der AG die effektive Zeit für das Gespräch natürlich bezahlen. Dies allerdings ohne Fahrtwegberechnung bzw. FahrtZEITberechnung( Sprich: Das Gespräch muss unmittelbar vor mitten oder nach dem eigentlichen Dienst geführt werden. ). Andere Plauderstündchen mit dem Betriebsrat haben mit dem AG nichts zu tun. ( Schon gar keine 1,5 Stunden für ein Gespräch, in dem es ausschliesslich um den Betrieb gehen soll. )

in dem Fall würd ich mich nicht auf irgendwelche Ratschläge verlassen, die du hier bekommst. Schau nach oder frag deinen Vorgänger.

urmelita 
Fragesteller
 26.09.2012, 14:51

Vielleicht kannst du mir wenigstens sagen, wo ich nachschauen kann? Ich brauche die Antwort für meinen Kollegen nämlich schnell, und die anderen BR-Mitglieder sind erst nächste Woche wieder da.

Lily76  26.09.2012, 15:03
@urmelita

Habt ihr da keine Unterlagen? Normalerweise sollte doch so etwas vorhanden sein. Sonst kannst du auch bei Arbeitnehmervertretern nachfragen (in Österreich AK) die sollten das auch wissen. Ich würde aber nur eine Auskunft ernst nehmen, die von so einer Stelle kommt. Dein Klient kommt sonst noch in Teufels Küche. Im Zweifelsfall würde ich einfach darauf verzichten, die Stunden geltend zu machen. Viel ist es ja nicht. Ich würde mir auch überlegen, ob es generell sinnvoll ist, den Arbeitnehmer wissen zu lassen, dass dein Klient bei dir war um etwas zu besprechen. Vielleicht ist es für ihn vorteilhafter, das für sich zu behalten...

Vienna1000  26.09.2012, 15:19
@Lily76

Ich wollte auf etwas derartiges hinaus. Ich bin aber davon ausgegangen, dass der Fragesteller ein Deutscher ist und die haben keine AK wie es bei uns hier ist. Er müsste eigentlich bei der zuständigen Gewerkschaft anrufen, die ihm aber auch nur eine entsprechende Auskunft erteilen würde, wenn er da Mitglied ist. Und das ist in Deutschland weitestgehend nicht mehr "üblich" und er hätte das sicherlich schon getan, wenn er es wäre....

Lily76  26.09.2012, 15:28
@Vienna1000

dann einfach auf Geltendmachung verzichten....

Die Beteiligten hätten den Termin so legen müssen,dass das Gespräch während der Arbeitszeit des Fahrers hätte stattfinden können.

Denn nach § 39 Abs.3 BetrVG gilt: Versäumnis von Arbeitszeit,die zum Besuch der Sprechstunde oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.

Eine Erstattung außerhalb der Arbeitszeit für ein Gespräch mit dem Betriebsrat kann m.E. nicht vergütet werden.