Kein warmes Wasser in der Küche!

4 Antworten

Wenn in der Küche nur ein Kaltwasseranschluss ist, wirst du dieses Teil selber bezahlen müssen.

Wenn bei Einzug kein "Teil" für Warmwasser in der Küche vorhanden war oder vertraglich keins zugesichert ist, muß man das auf eigene Kosten installieren lassen.

Hat nix mit verarschen zu tun.

Eine Küche kann auch ohne Warmwasseranschluß vermietet werden. Der Mieter muß sich dann halt ein Untertischgerät/Durchlauferhitzer anschaffen. Wenn Dir mietvertraglich also in der Küche kein Warmwasseranschluß zugesichert wurde, hast Du auch keinen Anspruch darauf.