Ist der Handelsregistereintrag gleich dem Eintrag bei der Handelskammer?
Ich bezahle Beitrag an die Industrie und Handelskammer. Die meißten Handelspartner "werben" mit Ihren HR-Eintrag. Ist dieser in meinem Beitrag inkludiert bzw. gleichzusetzen mit diesem?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein. Mitglied bei der IHK ist praktisch jeder Gewerbetreibende, sei es durch Eintrag in die Handwerksrolle (Handwerker) oder als Zwangsmitglied (gewerbliche Tätigkeit). Im Handelsregister eingetragene Firmen sind juristische Personen (GmbH, Ltd., KG o.ä.) sowie (seltener) eingetragene Kaufleute (e.K.). Zuständig für das örtliche Handelsregister ist das Registergericht; die Eintragung bedarf einer notariellen Beglaubigung.
FordPrefect
25.03.2009, 18:10
@Regenmacher
Jou. IHK == Industrie- und Handwerkskammer, wobei die Titulierungen landestypisch unterschiedlich ausfallen.
nein - Beim Amtsgericht.
Ist die Handwerksrolle nicht bei der Handwerkskammer zu finden?