Ist der Handelsregistereintrag gleich dem Eintrag bei der Handelskammer?

2 Antworten

Nein. Mitglied bei der IHK ist praktisch jeder Gewerbetreibende, sei es durch Eintrag in die Handwerksrolle (Handwerker) oder als Zwangsmitglied (gewerbliche Tätigkeit). Im Handelsregister eingetragene Firmen sind juristische Personen (GmbH, Ltd., KG o.ä.) sowie (seltener) eingetragene Kaufleute (e.K.). Zuständig für das örtliche Handelsregister ist das Registergericht; die Eintragung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

Regenmacher  25.03.2009, 17:59

Ist die Handwerksrolle nicht bei der Handwerkskammer zu finden?

FordPrefect  25.03.2009, 18:10
@Regenmacher

Jou. IHK == Industrie- und Handwerkskammer, wobei die Titulierungen landestypisch unterschiedlich ausfallen.

nein - Beim Amtsgericht.