IHK Befreiung Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)?

2 Antworten

Die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG hat nichts , aber auch gar nichts mit der IHK und deren Beiträgen am Hut.

Das sind 2 gänzlich verschiedne Dinge.

Und deine Aussage: Man kann theoretisch 17.500€ im Jahr nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) verdienen

lieg völlig daneben.

Wie schon gesagt bezieht sich diese § 19 UstG Reglung auf deinen Umsatz und nicht auf deinen Verdienst ( Gewinn) Denn Gewinn = Umsatz minus Betriebskosten.

Die § 19 UstG Reglung bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Und das bedeutet, dass du bis zu diesem Jahresumsatz von 17.500€ von der MwST abgekoppelt bist.

Du kannst deine verausgabte MwST beim FA nicht geltend machen und du darfst die MwST auf deinen Rechnungen nicht extra ausweisen.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.

Und die IHK beiträge sind Abgaben.

Mein Tipp an dich: besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein selbstständiger wissen muss.

Und ein Steuerberater würde dir auch ganz gut zu Gesicht stehen.

Richtig: wenn dein Gewinn ( nicht Umsatz) unter 5200€ im Jahrliegt bist du IHK Beitragsfrei.

https://www.frankfurt-main.ihk.de/ihk/vorstellung/beitrag/hoehe-modalitaeten/

Hey Griesuh, das mit den §19 weiss ich und da habe ich mich schon beraten lassen. Ich hätte dazu schreiben sollen, das ich nur Dienstleistung anbiete und somit kein Gewinn wie ein Handel etc. mache. Daher ist 17.500€ Umsatz schon richtig und das weiss ich.
Ein Steuerberater werde ich mir nicht holen, das sind nur einige Stunden im Monat. Da bezahle ich ja mehr für ein Steuerberater als ich verdiene :) Trotzdem Danke

@Huibuh2010

Wie so machtman bei Dienstleitungen keinen Gewinn?

Du Machst auch Gewinn. Denn du hast Umsatz und du hast auch Betriebskosten.

Und Umsatz minus Betriebskosten ist dein Gewinn.

So ganz klar scheinen dir die Begriffe noch nicht zu sein. Und dir ist auch klar, dass du eine gewinn-Verlustrechnung, sprich Buchführung machen musst?

Die Kleinunternehmerregelung von 17.500 Euro bezieht sich auf die Umsatzsteuerpflicht. Die IHK muss sich nicht an dieser Grenze orientieren.

Ok verstehe, also wenn ich über 5.200€ verdiene muss ich einen Beitrag zahlen? Danke