Anmeldung eines Neben-, Kleingewerbes (Gebäudereinigung) als Student

5 Antworten

Hi,

dein Gewerbe kostet dich auf jeden Fall erst einmal etwas (meines Wissens nach eher 250€ statt 125). Es kommt übrigens auch darauf an, wieviel du verdienst. Als Student bist du vermutlich noch in der Familienversicherung deiner Eltern drin. Verdienst du nun über 400€ und/oder arbeitest im Durchschnitt mehr als 19,25 Stunden pro Woche, fällst du da raus und musst dich privat krankenversichern. Zudem solltest du dir eine Betriebshaftpflichtversicherung zulegen. Alles in allem bei einem geringfügigen Verdienst viele Ausgaben.

Wenn du unter 400€ im Monat verdienen würdest, dann überrede deinen Vermieter, diese Tätigkeit als Minijob zu registrieren oder sieh dich nach etwas anderem um :)

Das wäre zumindest meine Empfehlung.

Mein verdienst würde bei 150 Euro im Monat liegen, also weit von den 400 entfernt.

@hcrocker

Dann solltest du dir zunächst einmal ausrechnen, was du im Gegenzug ausgeben musst, bevor das böse Erwachen kommt ;)

@PhoeniXaC

Gerade das ist es, ich will halt nicht erst 250 Euro investieren um dann 150 im Monat zu verdienen.

Mein verdienst würde bei 150 Euro im Monat liegen, also weit von den 400 entfernt.

Es geht mir eigentlich nur darum Rechnungen schreiben zu dürfen. In meinem Bekanntenkreis habe mehrere einen Gewerbeschein um Messearbeiten auszuüben, allerdings brauchten die keinen Eintrag in die Handwerksrolle und das irritiert mich doch sehr, dass ich für die Gebäudereinigung eine benötige und die nicht!

Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich. Die Handwerkerrolle hängt davon ab, was du genau machen willst. Eine reine Treppenhausreinigung gehört sicherlich nicht dazu. Google einfach mal danach, du findest einige Definitionen dazu. Melde einfach ein Gewerbe in Form eines Nebengewerbes an (das kannst du in der Gewerbeanmeldung ankreuzen). Aber wie vorhin schon jemand erwähnt hat: Wenn du nur einen Kunden hast, bist du scheinselbständig. Mehr dazu kannst du hier nachlesen: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-ist-ein-unternehmer-scheinselbstandig-faq-19Wenn du weitere Kunden hast, ist das kein Problem. Du kannst über deinen Gewerbeschein natürlich auch verschiedene Tätigkeiten ausüben. Allerdings musst du diese bei der Beantragung des Gewerbescheins angeben.

Warum so umständlich und teuer. Meines wissens kann ein Student eine Saisonarbeit durchführen und da sind wohl keine Abgaben fällig. Alles andere kann man doch gestalten.

Wenn du nur für den Vermieter tätig wirst, ist es eine Scheinselbständigkeit, da du de facto immer noch in Abhängigkeit arbeitest.

Ich wollte neben der Tätigkeit als Gebäudereiniger zusätzlich noch weitere, allerdings andere Tätigkeiten über den Gewerbeschein ausüben. Diese würden dann in der Ton- und Konferenztechnik liegen. Da fällt mir noch eine Frage ein, geht es denn überhaupt über einen Gewerbeschein verschiedene Tätigkeiten auszuüben,die rein gar nichts miteinander zu tun haben?

@hcrocker

Kurz gesagt: ja.

Informiere dich diesbezüglich am besten aus erster Hand.

Kann man das wirklich so sehen? Als Selbstständiger hast du eher die Wahl, ob du dir einen oder mehrere Arbeitgeber suchst. Wenn du dich für ersteres entscheidest, bist du doch nicht abhängig, sondern hast einfach nur einen gewählt.

Das Ziel der Selbstständigkeit ist in diesem Fall doch eher, dass du einem Auftraggeber deine Arbeitskraft verkaufst bzw. in Rechnung stellst und dieser sich ne Menge Papierkram erspart.