Darf mein Betrieb mich nach der Schule zwingen zu arbeiten wenn ich keinen freien Wochentag habe sondern nur nach der Schule?

8 Antworten

Wenn du volljährig bist: JA, auf jeden Fall. Und auch als Azubi darf man Überstunden machen.

Bei meiner Ausbildung war das immer so.
Hatte ich vor um 1 Schule aus.
Dann musste ich noch erscheinen.

Wie alt bist Du denn? Wenn Du volljährig bist, kann der AG Dich auch nach dem Berufsschulunterricht noch arbeiten lassen.

 Bist Du noch minderjährig, darf er Dich nach einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden á 45 Minuten nicht mehr arbeiten lassen. Hast Du in der Woche zwei Berufsschultage gilt das aber nur für einen Tag. Beim zweiten Berufsschultag musst Du noch zur Arbeit wenn der AG das möchte (§ 9 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz).

Als Minderjähriger darfst Du auch nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten (incl. Berufsschule) und nicht mehr als 40 Stunden/Woche.

Volljährige Azubis dürfen länger als 40 Stunden/Woche arbeiten. Hier kommt es auf die vereinbarte Wochenarbeitszeit an. Sie dürfen auch an sechs Tagen/Woche beschäftigt werden. Überstunden sollten aber, wie auch in "normalen" Arbeitsverhältnissen nur in Ausnahmen gemacht und als Freizeitausgleich gegeben werden.

Ich gehe mal davon aus, dass du Samstags auch arbeitest; Prinzipiell darf dein Arbeitgeber dich nicht zwingen nach der Schule zu arbeiten. Als Azubi bist du besonders geschützt. Damals zu meiner Ausbildung als Bäcker kam mein Chef auch ab und an auf den Trichter, dass ich doch auch vor der Schule arbeiten könnte, am Anfang hab ichs noch gemacht, aber eines Tages hab ich ihm gesagt, dass ich das nicht mehr möchte und er hat es anstandslos geschluckt. Danach war natürlich auch das Verhältnis zum Arbeitgeber im Eimer. Und Überstunden gab es bei uns jeden Tag mindestens 2. Du musst abwegen, rausschmeißen kann er dich deswegen nicht, aber wenn du dir dann andere Kleinigkeiten zu Schulden kommen lässt, gibt es schnell mal eine Abmahnung.

Prinzipiell ist es völlig normal nach der Berufsschule zu arbeiten. Ausnahmen gibt es hir nur für Minderjährige.

Ich dachte auch, dass man als Lehrling keine Überstunden machen darf.
Wenn du koch, kellner etc lernst, dann musst du natürlich auch mal am WE arbeiten, aber du MUSST (bei uns in Ö so und ich denk das is relativ ähnlich) zwei Tage hintereinander frei haben. zB Samstag und Sonntag. Oder Sonntag und Montag.
Wenn es ausgemacht wird schriftlich gehen auch andere Tage..während der Schule ist das natürlich anders.. da kannst du nicht zuhause bleiben weil du Montag in der Arbeit frei hast

aja... die Schulstunden sind gleich Arbeitsstunden. wenn du um 3 frei hast, in der Arbeit der Betrieb aber bis 6 geht musst du natürlich hin