Ist der Einbehalt der Miete durch Sondereigentums-Verwalter als Liquiditätsreserve auf dem Treuhandkonto rechtens / üblich?

1 Antwort

Es ist nur dann üblich, wenn es auch vertraglich geregelt ist.

Die laufenden Kosten kann der SE-Verwalter durch die Mieteinnahmen und Betriebskostenvorauszahlungen decken. Reichen diese nicht aus (z. B. bei Reparaturmaßnahmen in der Wohnung) muss er Rücksprache mit dir halten und ggf. die Rechnung an dich weiter leiten. Eine Liquiditätsreserve ist daher nicht notwendig.

Dennoch kann sie via SE-Vertrag vereinbart werden, was nicht unüblich ist. Ohne eine vertragliche Regelung indessen, solltest du entweder auf Nachbesserung des Vertrages bestehen, oder die zu unrecht einbehaltenen Mieten verlangen.

Selbstverständlich gibt es auch in Berlin SE-Verwalter, die nicht die WEG-Verwaltung als Bedingung ansehen. Eine diesbezügliche Empfehlung kann ich dir jedoch nicht geben, da diese Forum dafür nicht gedacht ist, Werbung für Firmen zu betreiben.