Kann Vermieter Kündigungsbestätigung des Mietvertrags zurückziehen?

6 Antworten

Ist das rechtens ?

Das ist es im Prinzip. Entscheidend ist jedoch die genaue/wörtliche Formulierung.

Steht da zum Ablauf/Ende eines Jahres oder nachAblauf/Ende** eines Jahres?

Außerordentlich kann man nicht ohne wichtigen Grund kündigen. Umsetzung in ein neues Einsatzgebiet ist definitiv kein Grund des Mieters um außerordentlich zu kündigen.

Asraela 
Fragesteller
 07.05.2013, 20:44

Ablauf oder Ende steht gar net drin .. es steht drin, dass beide Partein wechselseitig bis zum 31.08.2013 auf ihr Recht zur Kündigung verzichten...

anitari  07.05.2013, 20:52
@Asraela

Dann schweig fein still und zahl die Miete für August noch.

Denn ein findiger Anwalt/Richter könnte es so auslegen das erst ab dem 1.9.13 fristgerecht gekündigt werden kann. Das wäre dann frühestens zum 30.11.13.

Und laß Dir die Kündigungsbestätung zum 31.8.13 schriftlich geben.

Asraela 
Fragesteller
 07.05.2013, 20:58
@anitari

Hab ja schon eine schriftliche Kündigungsbestätigung zum 31.07. bekommen.. Nun wollen sie mir noch eine schriftliche Bestätigung zum 31.08. schicken , das ist richtig. Heißt es dann aber immer noch warten und hoffen dass es nicht wieder ein Irrtum ist und der 30.11. mode ist ?

StupidGirl  07.05.2013, 21:13

Doch ist es, allerdings nur dann wenn der Mieter die Versetzung nicht selbst herbeigeführt hat. Hier liegt ein schutzwürdiges Interesse des Mieters vor. Davon wird allerdings nicht die 3-Monatsfrist berührt. Und einen möglichen Nachmieter kann der Vermieter hier nur aus wichtigem Grund ablehnen.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet.htm

rechtens ist, dass du eigentlich frühenstens zum 1.08.2013 kündigen kannst, da 1 Jahr Kündigungsverzicht vereinbart wurde

Heidenlord  07.05.2013, 20:12

aus wichtigem Grund auch jederzeit Außerordentlich kündbar

außerdem hat er ja zum 1.08 gekündigt, weil man kündigt zum 31,07, sie wollen aber 31.08, das ist ein jahr

ich sag doch, bleib beim häkeln

anitari  07.05.2013, 20:20
@Heidenlord

Du, Heidelord solltest lieber beim Häkeln bleiben.

Heidenlord  07.05.2013, 20:21
@anitari

du bist dick

außerdem heißt es heideNlord

Heidenlord  07.05.2013, 20:24
@Heidenlord

heidelord, auf so eine idee kann auch nur eine frau kommen....

anitari  07.05.2013, 20:41
@Heidenlord

Nö, schlank wie eine Gerte. Heidelord ohne N war ein Flüchtigkeitsfehler, sorry Sir.

Heidenlord  07.05.2013, 21:18
@anitari

erzähl nix, du dachtest an süss duftendes heidekraut

Asraela 
Fragesteller
 07.05.2013, 20:37

deshalb mein zusatz zur kündigung: "hilfsweise außerordentlich zum genannten datum". mir gehts nur darum dass der vermieter erst schriftlich zugestimmt hat und dann mich anruft dass es doch net ist...

Diese Klausel im Mietvertrag bedeutet, dass sie erst mit Ablauf des 1. Mietjahres überhaupt kündigen dürfen. Dann beginnen noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Sie müssten also rein theoretisch bis 30.11.2013 die Miete zahlen.

Dass sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben schützt sie davon nicht. Denn der Vermieter kann sich jederzeit auf Irrtum berufen. Und wenn ein Gericht den Irrtum anerkennt, dann gilt die vereinbarte Vertragslage.

ja, können sie

du musst klagen, sie widersprechen ja der kündigung

ich denke aber es ist ein außerordentlicher grund

Gerhart  07.05.2013, 20:18

"Außerordentlich" ist die Kündigung , die begründet werden muss durch einen "wichtigen Grund".

Heidenlord  07.05.2013, 20:20
@Gerhart

ja man, war mir aber realtiv egal nachher

wir reden hier von hausfrau zu hausfrau

wir brauchen keine spitzfindigkeiten!

Asraela 
Fragesteller
 07.05.2013, 20:33

lieben dank euch erstmal... sie haben ja aber ihrer eigenen bestätigung widersprochen , telefonisch,,. als antwort auf die kündigung bekam ich ja schriftlich ein okay, daß sie zum 31.07. wirksam wird.

das mit dem außerordentlichen grund denk ich ja außerdem auch ...

Nein, natürlich nicht. Wenn denn eine beiderseitige Kündigug in den ersten12 Monaten nicht möglich ist, kann auch nicht zum 31.08.2013 gekündigt werden. Dies ist ja aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarungen erst ab 01.09. und somit zum 30.11.2013 möglich. Wenn denn nun der Vermieter einer Änderung zustimmt, gilt diese natürlich. Rüge also die Rücknahme und viel Glück.