Darf ein Mieter gleichzeitig Hausmeister sein?

15 Antworten

klar, jeder mieter kann rein theoretisch hausmeister werden. aber 80 euro für was genau? an und für sich finde ich das für die masse an mietparteien eher gering, unser hausmeister macht den kompletten windertdienst und allerlei kleinreperaturen in den mietwohnungen und bekommt dafür (bei 7 parteien) im monat insgesamt 120 euro

Selbstverständlich kannst Du als Mieter auch die Funktion als Hausmeister übernehmen. Eine vertragliche Regelung macht hier durchaus Sinn, denn auch so bist Du rechtlich abgesichert (sollte z.B. mal ein Unfall bei Deiner Tätigkeit passieren). Du musst Deine Einnahmen natürlich auch versteuern oder steuerlich berücksichtigen. Heisst: Versteuerung, wenn Du eine monatliche Vergütung erhälst bzw. als "Geldwerten Vorteil" steuerlich berücksichtigen, wenn Du aufgrund Deiner Tätigkeit eine Mietminderung erhälst. Um Deine Bezahlung als fair einzuschätzen, versuche doch mal, Deinen Aufwand in Stunden zu kalkulieren (pro Woche/pro Monat). Welchen Stundenlohn würdest Du bei den jetztigen EUR 80/Monat erhalten? Ist das gerechtfertigt? Klar, in manchen Monaten gibt es mehr zu tun als in anderen, aber über das Jahr gerechnet, sollte sich das wieder ausgleichen.

Gutes Gelingen!

80 Euro???? Viiieeeel zu wenig.

Natürlich darf ein Mieter auch Hausmeister sein.

In einem entspr. Vertrag muß genau aufgeführt sein, was zu den Pflichten des Hausmeisters zählt.

es müßte vertraglich geregelt werden was alles deine aufgaben sind, da die mieter bei ihren nebenkostenabrechnungen auch die hausmeisterkosten tragen, zudem gibt es meist einen posten wo verwaltung bezahlt werden muß, wenn du zum beispiel angerufen wirst von einem mieter weil im haus ein lichtschalter nicht geht, bist du augenblicklich auch der verwalter. bedeutet: die mieter zahlen einmal den hausmeister der ja eh alles macht und extra noch für die verwaltung mit.

80 euro sind definitiv zu wenig, laß dir ein angebot von einem hausmeisterservice machen

Offensichtlich wird hier schwarz gearbeitet und noch dazu zum Hungerlohn. Keine Unfallversicherung, keine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und und und. Das kann für den Arbeitgeber wie für den "Hausmeister" in's Auge gehen. Das "Arbeitsverhältnis" sollte schnellstens in einen rechtlichen Rahmen kommen.