Ist das Notwehr oder Knast?

14 Antworten

Hallo THeChrise,

was man unter Notwehr versteht ist im folgenden Paragraphen festgelegt:


§ 32 StGB - Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Wenn Du aber schreibst:

** weil ihr fremde Männer folgen, undzwar richtig pervers folgen.**

dann mag das zwar störend, bis beängstigend sein, stellt im juristischen Sinne keinen gegenwärtigen und vor allem keinen rechtswidrigen Angriff dar.

Wenn also Jemand (egal ob sie selbst, Vater oder sonst wer) Hand gegenüber den Verfolgern anlegt, muss er je nachdem wie das Hand anlegen aussieht mit strafrechtlichen Konsequenten, sprich einer Verurteilung angefangen von (einfacher) Körperverletzung bis hin zum Totschlag rechnen und kann dafür auch durchaus im Gefängnis landen.

Wenn sich diese Verfolgungen durch ein und dieselben Personen fortwährend wiederholen und die Lebensqualität Deiner Freundin stark eingeschränkt ist, kann sie gegen die Männer aber einen Strafantrag nach folgender Rechtsgrundlage stellen:


§ 238 StGB - Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,

  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,

  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,

  4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder

  5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Ist so eine Anzeige erfolgt, kann das Gericht gem.: Gewaltschutzgesetz – § 1 der Person die Deine Freundin ständig und beharrlich verfolgt auch eine Verfolgung bzw. Annäherung untersagen oder genauer sagt das Gesetz die Untersagung:

  1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,

  2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,

  3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,

  4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,

  5. Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,

soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.


Man sollte auf jedenfalls erst einmal die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man Selbstjustiz übt, die durch kein Gesetz gedeckt ist und einen schlimmstenfalls ins Gefängnis bringt.


Dann noch eine Anmerkung zu dem Satz:

Meine Freundin hat manchmal panische Angst weil ihr fremde Männer folgen, undzwar richtig pervers folgen

Ich möchte zwar gar nicht ausschließen, dass sich die Sache so zuträgt, aber gleichwohl hört sich das eher nach einer psychischen Paranoia an und die Freundin bildet sich das Ganze nur ein. Ein Mann hätte ich ja nicht einmal für unwahrscheinlich gehalten, aber gleich mehrere Männer ????

Schöne Grüße
TheGrow

§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Jemanden zu verfolgen ist noch kein rechtswidriger Angriff. Das hat die Tochter in dem Fall also erst mal so hinzunehmen.

Falls da mal irgendwas passieren würde und der Verfolger sterben würde, wäre das notwehr?

In diesem Fall würde der Vater folgende Tat begehen:

§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


würde der vater in den knast kommen nur weil er seine tochter verteidigt?

Er hätte nicht nur seine Tochter verteidigt, sondern eine Straftat begangen. Von Verteidigung ist nicht die Rede, da keine Straftat vorliegt.

TheGrow  28.01.2015, 14:33

Jemanden zu verfolgen ist noch kein rechtswidriger Angriff. Das hat die Tochter in dem Fall also erst mal so hinzunehmen.

Das rechtfertigt zwar keine Notwehrhandlungen, aber dass sie die Verfolgung erst einmal so hinnehmen muss ist auch nicht richtig.

Sie kann, wenn durch die beharrliche Verfolgung der Männer die Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird, Strafantrag wegen Nachstellung im Sinne des § 238 StGB stellen und zudem gem. § 1 des Gewaltschutzgesetzes eine gerichtliche Unterlassungsverfügung gegen die Männer erwirken

StupidGirl  28.01.2015, 16:42
@TheGrow

Das setzt aber voraus, dass es sich dabei immer um die selben Männer handelt, die sie verfolgen.

TheGrow  28.01.2015, 17:34
@StupidGirl

Wenn's jedes Mal andere Männer sind, würde ich mir sorgen machen, ob sie nicht von der Polizei oder dem Bundesnachrichtendienst verfolgt/Observiert wird :-)

Oder anders rum, wie wahrscheinlich ist es dass sie ständig andere und nie dieselben Männer verfolgen.

Es ist ja schon recht unwahrscheinlich, dass ihr schon mehrere Männer regelmäßig folgen.

Aber von der Sache her, hast Du natürlich recht

kodi1123  28.01.2015, 18:01
@TheGrow
Das hat die Tochter in dem Fall also erst mal so hinzunehmen.

Ich schreibe ja auch erst mal, weil ein verfolgen ja noch keine Nachstellung darstellt.

Sie kann ja erst was unternehmen, wenn sie immer von der gleichen Person verfolgt wird. Wenn sie immer von jemand anderem verfolgt wird (oder einfach jemand den gleichen Weg nach Hause hat), kann sie ja nicht jedes mal eine Unterlassung erwirken.

Rechtsfragen sind immer ein bisschen heikel. Vor allem wenn es um Selbstverteidigung und Zivilcourage geht.

Notwehr wäre es, wenn dein eigenes Leben, oder das Leben einer anderen Person in Gefahr ist. Quasi der Angreifer ist dabei das Opfer zu töten und du kannst es nur unterbinden, in dem du ihn verletzt oder sowas.

Perverse Männer zusammenschlagen, finde ich gerechtfertigt, so würde ich vermutlich auch reagieren, wenn so jemand auf meine Tochter zu käme, allerdings glaube ich, das es eine Form von Selbstjustiz ist, also ich nehme das Gesetz in die Hand und bestrafe den Übeltäter.

kayo1548  28.01.2015, 15:49

"Notwehr wäre es, wenn dein eigenes Leben, oder das Leben einer anderen Person in Gefahr ist"

Nicht nur: jedes Individualrechtsgut (also auch Eigentum, Ehre etc) ist Notwehrfähig Und auch bei der körperlichen Unversehrtheit muss kein potentiell lebensbedrohlicher Angriff vorliegen.

Ja. Das ist keine notwehr sonder selbstjustiz. Falls deine freundin sich in einer solchen situation befinden sollte und sie sich wehrt, der "verfolger" dumm faellt und sich das genick bricht und stirbt, dann ist es im zweifelsfall notwehr. Aber nicht wenn ihr vater die typen ausfindig macht, zu ihm geht und ihn totpruegelt. Ist total verstaendlich aber vor dem gesetz nicht tragbar.

kodi1123  28.01.2015, 14:23
Falls deine freundin sich in einer solchen situation befinden sollte und sie sich wehrt, der "verfolger" dumm faellt und sich das genick bricht und stirbt, dann ist es im zweifelsfall notwehr

Falsch.

dollloris  28.01.2015, 16:15
@kodi1123

Wenn er sie angreift hat sie das recht sich zu wehren. Dann ist das notwehr. Wenn sie ihn zb weg schubst und er dumm faellt sich den kopf auf haut/ genick bricht, stirbt, dann ist das natuerlich kein freispruch. Aber es ist notwehr und sie wuerde vllt eine bewaehrung wegen totschlag im affekt oder sowas bekommen. Aber wenn ihr vater sich den kerl schnapp ist das vorsatz. Darauf wollte ich hinaus.

StupidGirl  28.01.2015, 16:47
@dollloris
Aber es ist notwehr und sie wuerde vllt eine bewaehrung wegen totschlag im affekt oder sowas bekommen.

Viel Ahnung hast du nicht, nicht wahr? Wenn jemand tatsächlich in Notwehr handelt, dann gibt es dafür keine Strafe sondern Freispruch.

kodi1123  28.01.2015, 18:06
@dollloris
Wenn er sie angreift hat sie das recht sich zu wehren.

Ja, dann hat sie das Recht.

Wenn sie ihn zb weg schubst und er dumm faellt sich den kopf auf haut/ genick bricht, stirbt, dann ist das natuerlich kein freispruch.

Wenn es durch Notwehr gedeckt ist, schon.

Aber es ist notwehr und sie wuerde vllt eine bewaehrung wegen totschlag im affekt oder sowas bekommen.

Den gibt es strafrechtlich nicht.

Aber wenn ihr vater sich den kerl schnapp ist das vorsatz

Und wenn sie es selbst macht nicht?

Darauf wollte ich hinaus.

Dann schreib diesen Unsinn unter eine Frage, zu der es auch passt.

dollloris  28.01.2015, 18:13
@StupidGirl

Stupid girl, wenn du jemanden weil er dich verfolgt oder antatscht umbringst dann ist das garantiert keine angemessene notwehr. Wenn dich jemand schlaegt und du zurueck schlaegst und der jenige durch den sturz zu tode kommt ist das was anderes wie wenn du nur zurueck schlaegst. Ich schrieb ja auch davor schon das es natuerlich immer auf den einzel fall ankommt. Totschlag im affekt ist eine ganz andere hausnummer als vorsaetzlicher mord. Wenn sie sich durch den verfolger bedroht fuehlt und ihn nur wegen des verfolgens angreift und der dadurch zu tode kommt ist das gewiss keine notwehr!

dollloris  28.01.2015, 18:20
@kodi1123

Wenn ich das richtig verstanden habe war die frage ob es notwehr ist, wenn der vater, den typ der seine tochter verfolgt, schnappt. Und wenn ich das richtig mitbekommen habe gibt es "totschlag" in deutschland und auch eine handlung im affekt. Ich bin natuerlich kein anwalt oder aehnliches, habe ich nie behauptet. Deswegen schrieb ich auch totschlag im affekt oder sowas. Ich versuche gute und gewissenhafte ratschlaege zu geben. Wenn da mal eine bezeichnung nicht ganz korrekt ist geht davon nicht die welt unter, der punkt wird klar.

StupidGirl  28.01.2015, 18:30
@dollloris

Wenn jemand * tatsächlich** in Notwehr handelt,

Ich habe das nicht auf den Fall bezogen, wie man an meiner Wortwahl unschwer erkennen kann. Bedeutet also, dass bei einer Handlung in Notwehr, tatsächlich ein Freispruch erfolgt.

Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass hier die Tötung eines Verfolgers eine angemessene Notwehr sein.

Totschlag ist außerdem die vorsätzliche Tötung einer Person, das träfe bei einem Schubs bei dem die Person so unglücklich fällt, dass sie verstirbt gar nicht zu. Sofern sich eine Person so wehrt, wenn sie angegriffen wird, ist das tatsächlich Notwehr, da zu keiner Zeit die Absicht bestand, den Angreifer zu töten. Würde jemand so handeln ohne direkt angegriffen zu werden, handelt es sich um Körperverletzung mit Todesfolge.

kodi1123  28.01.2015, 20:11
@dollloris
Und wenn ich das richtig mitbekommen habe gibt es "totschlag" in deutschland und auch eine handlung im affekt.

Ein Totschlag ist Totschlag. Ob geplant oder im Affekt, spielt keine Rolle.

  1. Wenn Papa im Nachhinein hingeht und den Typ zusammenhaut, ist das keine Notwehr sondern schlicht und einfach Körperverletzung.

  2. Wenn Papa dabei ist, wenn fremde Männer ihr folgen und diese dann zusammenhaut, ist das keine Notwehr, weil diese die Tochter nicht bedroht haben und keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestand.

  3. Es wäre nur dann Notwehr bzw. Nothilfe, wenn die Tochter im Beisein des Vaters konkret an Leib und Leben bedroht würde.