Darf ich aus Notwehr einen Jungen zwischen die Beine treten?

24 Antworten

Natürlich kann ein solcher Tritt im Einzelfall als Notwehr gerechtfertigt sein. Sollte er versuchen dich anzuzeigen, wird es ein Richter klären müssen.

In echter Notwehrsituationen ist es erlaubt, extreme Gewalt anzuwenden, also auch einen Tritt in die Weichteile auszuteilen.

Dazu muss jedoch eine echte (z.B. handgreifliche) Situation vorliegen. Bei einer versuchten Vergewaltigung wird dir niemand etwas anhaben, wenn du den Typen in die Eier trittst, auch dann nicht, wenn du ihn dabei richtig verletzt oder er dauerhafte Schäden davon trägt.

Wenn er dich verbal belästigt, dann wäre ein solcher Tritt in die Hoden nicht wirklich gerechtfertigt.

Sobald die Belästigung auch gegenüber Dir handgreiflich wird, wäre es eine Möglichkeit, Präventiv ist es Körperverletzung, dafür könntest Du auch belangt werden.


Ja, darfst du. Du solltest aber einen "Plan B" haben, falls du nicht richtig triffst und er dann WIRKLICH wütend wird...

Natürlich nicht.

Nur wenn du physisch angegriffen wirst.