Wenn mich einer angreift dürfte ich mit einem Messer zustechen?

7 Antworten

Das kommt auf die Situation an.

Prinzipiell muss Notwehr nicht verhältnismäßig sein. Ein Messer ist aber aus vielen Gründen eine schlechte Wahl. Pfefferspray ist besser. Du kannst Abstand waren und die Flucht antreten.

Ein Kampf, vor allem wenn der Angreifer auch ein Messer hat, ist immer viel gefährlicher.

Und ist der Angreifer unbewaffnet und es gibt keine Zeugen, dürfte es dir schwerer fallen deine Situation glaubhaft zu machen.

Gestern kam ne Doku über Rocker in Deutschland, bei einem Rolling Stones  Konzert vor etlichen Jahren hat wohl jemand eine Pistole gezogen und wollte auf einen der Sänger schießen, ein Hells Angel die als Security da waren hat den Schützen niedergestochen, der ist gestorben, der Hells Angel wurde freigesprochen, kann aber auch anders ausgehen. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand heißt es.

"Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
abzuwenden.

"

Ein messer müsste demnach als "Erforderlich" gelten, wenn du also angst um dein Leben hast sicher. Wenn dir jemand nur einmal aufs Gesicht haut, nein.

Nein

Einen angriff sollte man immer auf gleicher ebene abwehren. Greift dich jemand ohne waffe an, sollte man ohne waffe gegenwehr leisten. Aber in der praxis sähe es anders aus. Es ist auch von fall zu fall unterschiedlich, besteht die möglichkeit zur flucht, sollte man besser die flucht ergreifen. Mir persönlich wären gesetzliche vorschriften in einem moment wo ich an leib und leben bedroht wäre logischerweise vollkommen egal. 

ES1956  15.12.2016, 01:08



Einen angriff sollte man immer auf gleicher ebene abwehren. Greift dich jemand ohne waffe an, sollte man ohne waffe gegenwehr leisten.


Das ist Quatsch. Eine Frau die von einem unbewaffnetem Mann mit Vergewaltigungsabsicht angegriffen wird soll ihr Messer weglegen und sich mit einem Penis wehren?

Nicht einmal der Gesetzgeber verlangt sowas.

gummigruen  24.01.2017, 13:59
@ES1956

Aber die Frau braucht kein Messer oder Penis, um sich zu wehren.

Finger in die Augen pressen / Fuß in die Eier Hauen / Handgelenke gegen die Ohren krachen lassen... tut weh.

Oder sie geht mal ins Fitnessstudio, und benutzt ihre Muskeln.

NOTWEHR wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Lass dir nicht einreden du dürftest erst reagieren wenn der Angriff schon im Gange ist, bei einem Angriff mit Tötungsabsicht wäre das eindeutig zu spät.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen. (Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
http://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-erschossen-bundesgericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html

Leider kann es auch so ausgehen:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html