Darf man ein Messer einsetzen beim Hausfriedensbruch?

Das Klappmesser sah ungefähr do aus aber mit zwei Klingen - (Selbstverteidigung, Notwehr, Hausfriedensbruch)

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sieht nach einem Springmesser aus, wie lang ist die Klinge und wie alt bist du?

Ich weiss leider nicht wie lang. Das hatte ich nur als Deko bei mir, und habe es nur in die Hand genommen um ihm Angst zu machen! Ist es auch schlecht wenn er bei mir ins Zimmer gekommen ist und angefangen mich mit Gegenständen zu bewerfen?

Ich bin 25

Selbst wenn er dich angegriffen und du ihn in völlig berechtigter Notwehr erstochen hättest, Springmesser mit über 8,5cm Klinge sind verbotene Waffen. Du könntest für die Notwehr freigesprochen werden und trotzdem nach WaffG verurteilt.

Ich sehe lauter Kommentare die unsinnig sind warum antwortet ihr...

Auf Grund von hausfriedensbruch darfst du niemanden bedrohen.

Der typ ist aber auf dich los gegangen und wollte dich angreifen.

Du hast ein Messer gezogen um seinen Angriff zu beenden und das ist völlig legitim.

Es ist egal ob der typ bewaffnet war oder nicht.

Notwehr muss NICHT verhältnismäßig sein. Sie muss nur gegeben sein.

§32 Stgb hier kann man alles nachlesen.

Es ist auch egal ob du das Messer besitzen darfst oder nicht das spielt in der Notwehr keine Rolle

Vielen Dank für die Antwort.
Er hat mich aber erpresst und bedroht.
Danke mehrmals

@Abdou

Du musst nicht warten bis du angeriffen worden bist um dich zu wehren.

Wenn es schlüssig ist das dich jemand angreifen will darfst du dich so wehren wie es nötig ist um den angriff zu beenden

Notwehr ist möglich, soweit ein rechtswidriger Angriff gegen dich stattfand. Du hast von Problemen mit dem Vermieter geschrieben. Hattest du zu diesem Zeitpunkt noch das Recht in der Wohnung zu sein?

Ja, deshalb ist der Vermieter nicht den rechtlichen Weg gegangen, und hat es mit seinem Freund bei mir versucht.

@Abdou

Dann gehe ich davon aus, ein rechtswidriger Angriff fand gegen dich statt. Notwehrfähig sind alle Individualrechtsgüter wie Eigentum, Freiheit und die körperliche Unversehrtheit, alle drei könnten hier mehr oder weniger betroffen sein. Jetzt wird geklärt, ob es keine milderen Verteidigungsmöglichkeiten für dich gab, um den Angreifer abzuwehren. 

Ich bin kein Richter, daher ist ein Urteil hier etwas schwierig, dennoch würde ich bei den Informationen davon ausgehen, dass Notwehr hier einschlägig war. Zumal du das Messer nicht einmal eingesetzt hast, während der Angreifer physisch auf dich einwirkte. Ein milderes Mittel sehe ich von hier aus nicht. Zu den möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz siehe Antwort von ES1956.

Ja er wollte mein Laptop nehmen, und dann hat er Gegenstände geworfen und mich vom Hals und Tshirt gepackt. Andere Möglichkeiten hatte ich leider nicht, und das messe habe ich nur in die Hand genommen und nicht aufgemacht.
Ich weiss aber nicht ob der Besitz von so einem auch zu einer Strafe führt oder nicht? Das war wie gesagt bei mir zuhause.

Vielen lieben Dank für Deine Antwort