notwehr ab wann ist zuviel? wann darf man nicht mehr zuschlagen?

7 Antworten

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

*also denke ich das du ihn nicht unbedingt töten solltest^^ :)

im gesetz steht aber auch: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Sinn und Zweck einer Notwehrhandlung ist es, einen gerade stattfindenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren oder zu beenden.

Die Maßnahmen die man dazu ergreift müssen zum einen erforderlich sein ( also es muß wirklich ein Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut stattfinden...) und sie müssen geeignet sein. Geeignet heißt, die Maßnahme muß den Angriff auch wirklich sicher beenden können, man muß sich also nicht aus Angst, überzureagieren in der Wahl seiner Verteidigungsmaßnahme selbst einschränken.

Dabei ist zwar das mildeste Mittel anzuwenden, aber es muß eben wie gesagt auch geeignet sein.

Greift ein körperlich übelegener Gegner mich mit einem Messer an und ich habe einen Schirm und eine Schußwaffe zur Verfügung muß ich also nicht erst ausprobieren, ob die Abwehr nicht vielleicht schon mit dem Schirm funktioniert.

Im übrigen gibt es im Falle der Notwehr auch keine " Verhältnismäßigkeit der Mittel " wie oft behauptet wird, die Wahl der Abwehrmaßnahme wird völlig ausreichend nämlich genau durch die Begriffe erforderlich, geeignet und mildestes Mittel umrissen. Und alles was dann eventuell doch zu viel sein sollte fällt dann vielleicht in den Bereich " Notwehrüberschreitung ".

Ganz grob gesagt, darfst du alles, was den Angriff beendet. Wenn er dabei draufgeht, hat er Pech gehabt.

Velodog hat das sehr ausführlich und gut geschildert.

Du darfst ihn nur Gefechtsunfähig machen, wenn er versucht dich anzugreifen. MEHR nicht.