Ist bei Straßenausbau eine Mieterhöhung möglich?

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Meiner Meinung nach kann er das nicht. Ich habe das neueste Mieterlexikon durchgeackert, finde nicht unter Straßenausbau oder Erschließungskosten.Er muß evtl. als Hauseigentümer für den Ausbau der Straße zahlen, das kann er aber nicht auf die Mieter umlegen.

Nein - kann er nicht - die Straße ist allgemeingut - die Wohnung nicht . Da auch bei Straßenverbreiterung oft mit weit mehr Lärm zu rechnen ist - das ist sogar Minderungsgrund! Mehr Lärm - mehr Emmision .

FordPrefect  26.02.2013, 12:03

das ist sogar Minderungsgrund!

Aber nur bezogen auf die Beeinträchtigung während der Bauzeit (obwohl der Vermieter dafür gar nichts kann). Ergibt sich danach eine etwaige Verschlechterung der Wohnsituation (Lärm oder Verrschattung), ist dies nicht minderungsfähig, sondern allgemeines Lebensrisiko.

(Nur hinzugefügt, falls ein User das beim Durchsuchen mal finden sollte).

Kann der Vermieter diese Strassenausbaukosten auf uns Mieter umsetzen?

Nein. Aber er kann natürlich ganz korrekt die Miete frist- und sachgemäß im Rahmen der geltenden Gesetze regulär erhöhen, ohne direkten Bezug zur Straßenerschließung. Umlagefähig sind die Erschließungskosten aber eben nicht.

ist eigentlich nicht so

Hier noch weitere Angaben.Erschließungsbeiträge z.B. für den Straßenbau7, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.Erschl.Kosten gelten als Teil der Investitionskosten für das Gebäude-Grundstück.Erschl.Kosten sind seit in der seit 1.1.2004 geltenden neuen Berechnungsverordnung nicht als Betriebskosten. Google: Erschließungskosten für Mieter hier Mietrecht: Umlage von Erschl.Kosten auf Mieter, www,mietrechtslexikon.de hier folgen noch weitere Buchstaben, guck selbst.