Mieterhöhung nach über 15 Jahren

9 Antworten

Gem. § 558 BGB darfst du die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vergleichbbaren Wohnraums um max. 20% oder, "wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind", um 15 % erhöhen.

Meint: Sind die Mietwohnungen in Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit ebenso alt wie der bislang erhobene Mietzins, könnte es da einem Anspruchsgrund fehlen.

G imagert761

Du brauchst schon einen Grund um die Miete zu erhöhen!

"Grundsätzlich darf der Vermieter die Miete laut Mietrecht erhöhen, wenn die Mietkosten einer Wohnung generell zu gering veranschlagt sind oder wenn er die Wohnung modernisiert hat. Um die Miete anzupassen, kann er sich entweder auf den aktuellen Mietspiegel sowie auf Vergleichswohnungen berufen oder einen Sachverständigen zu Rate ziehen. "

Nach § 558 BGB darfst Du die Miete binnen 3 Jahren um maximal 20 % erhöhen. In manchen Regionen nur noch um 15 %.

Mieterhöhung wegen Modernisierung (Sanierung) ist eine etwas andere Baustelle.

Hier 5 Kapitel zum Thema Mieterhöhung

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap1.htm

Im Zweifelsfall laß dich fachlich unterstützen.

Was jetzt; bist du Vermieter oder Mieter, Unter- oder Übermieter ? Wie kann denn ein Vermieter eine Mieterhöhung weitergeben ? Vor allem; dann weißt du doch schon wie hoch die Erhöhung ist ?

Steht doch in der Frage:

Ich als Vermieter plane, nach über 15 Jahren eine Mieterhöhung 
@albatros

wenn man keine Ahnung hat einfach mal die K** halten. In solchen Situationen fällt mir der Pingiun ein

Wenn du jetzt die Miete erhöhen willst, darfst du max. auf einen Ritt um 20% erhöhen.

Natürlich musst du die ME begründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (s. BGB).