Darf der Vermieter eine Mieterhöhung machen, wenn bereits das Haus vom Vermieter zum Verkauf reingestellt wurde?

15 Antworten

Falls bisher das Mieterhöhungsverlangen dir noch nicht zugestellt wurde und das aber im Mai sein sollte, könnte die höhere Miete frühestens ab 1. August gefordert werden.

Warte also einfach ab.

Sollte das MEV nicht die Aufforderung zur Zustimmung beinhalten, wäre es aus formellen Gründen unwirksam. Du solltest dann schweigen und dich in keinerlei Hinsicht dazu äußern.

Nicht nur das!

Der daraus folende Anspruch ginge sogar auf den neuen Eigentümer über, falls es zwischenzeitlich zu einem Verkauf käme!

Kauf bricht nicht Miete und folglich auch nicht damit einhergehende rechtlich zulässige Mietvertragsänderungen.

Hi, der Hintergrund wird der sein, dass er damit die Bewertung seines Objekts verbessern will, da in Berechnungen die erzielbare Miete als Faktor einfließt, je höher die derzeit ist, desto höher der Verkehrswert des Objekts und somit der Verkaufspreis. Es macht für ihn also absolut Sinn das zu machen. Gruß

Dem Vermieter ist klar, dass er sein Haus nur dann verkauft, wenn er den von ihm gewünschten Kaufpreis erzielen kann. Es sei denn, er benötigt das Geld dringend, um etwas anderes zu finanzieren oder hohe Schulden abzutragen.

So kann es durchaus sein, dass er irgendwann seine Verkaufsbemühungen (vorerst) einstellt. Somit kann das Ansinnen, jetzt noch die Miete zu erhöhen, zwei Gründe haben:

  1. Falls er nicht verkauft, seine Einnahmen zu verbessern.
  2. Für den Verkauf das Objekt durch höhere Mieteinnahmen aufzuhübschen.

Ein dritter Grund wäre auch noch denkbar, aber bei nur 10 % Erhöhung eher unwahrscheinlich:

Mit dem Mieterhöhungsverlangen ergibt sich automatisch auch ein Sonderkündigungsrecht für den Mieter. Wird dem Mieter die Miete nach der Erhöhung zu viel, kann er von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das zwar die Kündigungsfrist nicht abkürzt, jedoch bis zum Mietende vor der Erhöhung schützt. Die Hoffnung, dass ein Mieter kündigt, um dann das Haus leer noch besser zu verkaufen, könnte durchaus auch ein Grund für eine Mieterhöhung sein. Um das zu erreichen, braucht man aber normalerweise nicht mit 10 % Erhöhung anzufangen, sondern dann geht man bis zur absoluten Obergrenze, die gerade möglich ist. Deshalb bei Dir wohl eher unwahrscheinlich.

Jedenfalls hat das Mieterhöhungsverlangen mit der Verkaufsabsicht rein rechtlich nichts zu tun.

Solange er als Eigentümer im Vertrag steht, ist es seine Immobilie und er hat das Hausrecht.

er hat das Hausrecht.

Falsch´, das Hausrecht hat der Besitzer und der ist der Mieter.