Ist "Amelie" lizenzfrei?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du keine schriftliche "§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Händen hast, hast du immer die Gefahr, dass der Urheber danach greift laut UrhG:

  • § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
  • § 97a Abmahnung
  • § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
  • § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Auch als Franzose, klar, greift er nach dir per deutschem UrhG vor einem deutschen Gericht, wenn er mag - oder seine Plattenfirma, die schon eine "Einräumung von Nutzungsrechten" in Händen hat ;-).

Was du ohne darfst: Du darfst das Lied höchstens zitieren laut UrhG § 51 - aber nur unter ganz bestimmten, eng gesetzten Umständen. Unter welchen, das kann vorher höchstens ein Anwalt halbwegs einschätzen oder sonst ein Fachmann für Urheberrecht.

Und einschätzen heißt: Ein Gericht kann das am Ende in einem Urteil wiederum ganz anders sehen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

yKattfli28 
Fragesteller
 16.06.2013, 18:56

Okay, dankeschön!!! Ne ne, dann lass ich das lieber, ist ja viel zu kompliziert ;-)

GerdausBerlin  16.06.2013, 22:12
@yKattfli28

Nee, eigentlich ist das so einfach wie in der Discothek oder beim Radio, nur mit einem anderen Tarif - eventuell sogar einem sehr günstigen: https://www.gema.de/nc/musiknutzer/tarifsuche.html

Außer natürlich, das Werk wird gar nicht von der GEMA vertreten. Dann muss man sich direkt an die Plattenfirma wenden.

Gruß aus Berlin, Gerd