Iphone 5 iCloud gesperrtes Gerät gekauft

6 Antworten

Das wird Dir sicher bekannt sein: Man kann in Deutschland wirksam Eigentum auch an verlorenen oder sogar gestohlenen Gegenständen erwerben, wenn man sie in einer öffentlichen Auktion kauft. Der Eigentümer hat sein Eigentum sozusagen aufgegeben, indem er nicht versucht hat innerhalb der gesetzlichen Frist über das Fundbüro das iPhone wiederzubekommen.

Prinzipiell würde ich versuchen Apple darauf hinzuweisen, dass Du nun der rechtmäßige Eigentümer bist und das iPhone für Dich und jeden anderen wertlos sei, wenn sie sich weigern das iPhone zu entsperren. Den Kaufbeleg aus der Auktion vorzulegen sei in Ordnung aber mit dem Wissen über die Art des Erwerbs einen originalen Kaufbeleg zu fordern ist absurd. Es muss ihnen klar sein, dass Du und jeder der iPhones auf diesem Wege erwirbt genau diese Forderung nie erfüllen kann.

Apple hat offensichtlich kein Interesse daran, dass Du mit dem iPhone etwas anfangen kannst. Besser für sie ist, wenn Du Dir ein neues bei ihnen kaufst.

Yoolaa  17.07.2014, 02:19

Danke für Dein Kompliment! Ich beantworte Deine Frage danach, was Du jetzt noch machen kannst, wenn Apple sich weiter weigert das iPhone zu entsperren, lieber hier! Da haben die anderen Leser auch etwas davon!

Tatsächlich hast Du das iPhone in einer öffentlichen Versteigerung erworben. Den Kauf rückgängig zu machen hast Du auch schon versucht? Haben die nicht die Pflicht, wenn Sie von etwas wissen, das den Wert des Gerätes aufhebt, dies mitteilen müssen?

Ist es nicht vielleicht auch eine Form von (arglistiger?) Täuschung, wenn dem Pfandleihhaus bekannt war oder sein konnte, dass seit iOS 7 viele iPhones über iCloud die Find my iPhone-Funktion aktiviert haben und Apples Politik ist, diese Handys ohne Originalbeleg niemals zu entsperren... Und müssen die nicht, wenn jemand ein iPhone als Pfand hinterlegt, dafür sorgen, dass der Besitzer diese Funktion bei Verpfändung abschaltet? Mache Dich doch mal schlau, ob Du dem Pfandleihhaus nicht doch abtrotzen kannst, dass sie den Kauf rückgängig machen.

Montenegro7 
Fragesteller
 24.07.2014, 13:55

Habe jetzt alles versucht, aber das Pfandleihhaus ist unter keinen Umständen bereit, das Gerät zurückzunehmen... Das ist auch meiner Meinung nach auch verständlicher, als die dreisten Absagen von Apple, die mir erst zusicherten, es zu entsperren um mir dann doch zu sagen, es sei nicht möglich ohne den Original-Kaufbeleg. Bei der Versteigerung gilt halt "gekauft wie gesehen" und man hat 2 Stunden Zeit sich die Geräte anzuschauen und zu begutachten. Nur wusste ich einfach nicht, dass es so etwas wie diese iCloud-Sperre gibt. So bleiben die Apple Mitarbeiter die einzigen, die etwas tun können. Und daher nochmal meine Frage: Kann man ihnen keinen rechtlichen Druck machen oder sie einfach dazu bringen, das Telefon zu entsperren. Ich meine, ich habe ja diesen Kaufbeleg und es gibt keinen logischen Grund, diesen als nicht ausreichenden Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb des Geräts abzustempeln Liebe Grüße

Ich kann leider nur die pauschale Geschäftspraxis von Apple bestätigen, die m.E. nicht in Einklang mit der deutschen Gesetzgebung hinsichtlich Eigentumsrecht, insbesondere Eigentumsübergang im Rahmen einer öffentlichen Pfänderversteigerung, steht. Offizielle Belege werden nicht anerkannt. Man kann im Eigenschutz der Pfandhäusern nur sagen, dass Apple Produkte vor Ort bei Verpfändung auf "Mein iPhone suchen" etc. geprüft werden müssen und vom Kunden ausschließlich mit ausgeschalteter Funktion angenommen werden sollten. Ersteigerer auf einer Auktion sollten unbedingt das Gerät vorher prüfen. Selbst wenn das Gerät im Werkszustand ist, kann eine Abfrage der Apple ID/Passwort immer noch aktiv sein. Im oben geschilderten Fall ist allerdings fraglich, warum das Pfandhaus hier nicht kulanter agiert, auch wenn sie es natürlich nicht müssten.

Hier noch die Antwort von Apple auf ähnlichen Fall: "Die von Ihnen zugesandte Dokumentation ist nicht ausreichend, da diese keinen gültigen Kaufbeleg beinhaltet. Die Bestell- und Liefer-Status Dokumente werden nicht als gültige Kaufbelege betrachtet. Kontaktieren Sie bitte Ihren für den Verkauf von Apple-Produkten autorisierten Händler, um eine Kopie Ihres Beleges zu erhalten.

Nur ein vollständiger Beleg, der folgende Angaben enthält, ist gültig:

– Name, Adresse und Telefonnummer oder Website-URL des Händlers – Erstverkaufsdatum des Produkts – Aufgeschlüsselte Produktinformationen einschließlich Preis und Seriennummer des Produkts – Bezahlter Gesamtpreis

Enthält der Beleg diese Informationen nicht oder ist der Händler nicht für den Verkauf von Apple-Produkten autorisiert, können wir den Antrag nicht genehmigen."

Rein rechtlich gesehen müssen Sie dir das IPhone freischalten, da du es von einem Pfandleihhaus rechtmäßig erworben hast und nun auch der Eigentümer bist. Hier könnte man eventuell so argumentieren, das Apple durch diese Softwarefunktion dir Schaden zufügt, weil dir durch eine unrichtige Gestaltung des Programmes versagt wird dein Eigentum richtig zu benutzen. Hier würde eventuell der §263a StGB Computerbetrug greifen. Eventuell auch der §303a Datenveränderung und §303b Computersabotage, da hier wirklich eine Absicht vorliegt dir einen Nachteil zuzufügen. Ich habe momentan das gleiche Problem und schlag mich mit diesen Leuten herum, werde vielleicht eine Strafanzeige gegen Apple stellen, ob es was hilft mal kucken.

Das Thema ist ja schon etwas länger her, mich würde aber trotzdem Interessieren, wie du weiter vorgegangen bist. Und ob das iPhone 5 entsperrt bekommen hast?

Ich selbst habe gerade fast das selbe Problem mit einem 3 Wochen alten iPhone 7.

Die selbe Antwort als Mail habe ich auch bekommen. Ich habe dort alle Kriterien erfüllt, außer das mit dem Gesamtpreis. Da steht bei mir in der Rechnung 1,- (Vertrags Handy).

Ich habe keine Apple ID und das Passwort auch nicht mehr. Beim aktivieren (Freundin) nichts aufgeschrieben. Nun ist es auch gesperrt und man wird vom iCloud Support in Stich gelassen.

Werde aber auch Anwaltlich vorgehen.

Habe Apple darauf hingewiesen, dass ich es legal erworben habe, aber die haben das strikt ignoriert. Wenn ich es im Pfandleihhaus zurückgeben könnte oder sogar den Vorbesitzer ausfindig machen könnte, hätte ich Apple nie kontaktiert. Daher war meine Frage auch so gerichtet, dass ich mich frage, ob man Apple keinen rechtlichen Druck machen kann und sie so zur Entsperrung bringen kann. Ich bin bestimmt nicht der einzige, dem das widerfahren ist.